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Mietrecht: BGH stützt Mieter: Wohnung darf teils untervermietet werden

Mietrecht

BGH stützt Mieter: Wohnung darf teils untervermietet werden

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    Eine Figur der blinden Justitia.
    Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid, dpa (Symbolbild)

    Das sei als berechtigtes Interesse zu werten und damit zulässig, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss bekräftigt. Es sei außerdem nicht relevant, ob der Mieter die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnsitz nutze, so der Senat.

    Im vorliegenden Fall hatte ein Mann eine Dreizimmerwohnung in Berlin aus beruflichen Gründen weiter genutzt, nachdem er privat mit seiner Familie in eine Doppelhaushälfte umgezogen war. Einige Zeit später bat er den Vermieter der

    (dpa)

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