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Prozesse: Pedelec-Fahrer tödlich erfasst: Autofahrer verurteilt

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Pedelec-Fahrer tödlich erfasst: Autofahrer verurteilt

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    Eine Figur der blinden Justitia.
    Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid, dpa (Symbolbild)

    Nach dem Unfalltod eines 81-jährigen Radfahrers ist ein Autofahrer zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt worden. Ein Berliner Amtsgericht sprach den 45-Jährigen am Freitag der fahrlässigen Tötung schuldig. Der Angeklagte sei im August 2022 auf der Bundesstraße 2 mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen, als der 81-Jährige vom Radweg kommend die Straße überqueren wollte, hieß es im Urteil. Der Senior wurde vor den Augen seiner Ehefrau erfasst. Ein Rettungshubschrauber brachte ihn in ein Krankenhaus, wo er später starb.

    Der Angeklagte war auf dem Weg zur Arbeit, als es nahe der Stadtrandsiedlung Malchow in Richtung Lindenberg in Brandenburg zu dem tragischen Unfall kam. Nach einem technischen Gutachten fuhr der Familienvater mit 75 bis 80 Kilometern pro Stunde statt dem in dem Bereich erlaubten Tempo 50. Bei Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit hätte der Autofahrer rechtzeitig bremsen und den Unfall vermeiden können, sagte ein Sachverständiger.

    Der 45-Jährige hatte vor dem Amtsgericht Tiergarten erklärt, er bitte aufrichtig um Entschuldigung. Der Radfahrer sei auf der geraden Strecke plötzlich vor ihm erschienen. "Er hat auch kein Signal gegeben, dass er nach links will, um die Straße zu überqueren."

    Das Geschehen habe sich zunächst als "klassischer Vorfahrtsverstoß" dargestellt, so der Vorsitzende Richter. Der Radfahrer sei allerdings nahe einer Bushaltestelle und eines Radweges erfasst worden. "Der Angeklagte hätte damit rechnen müssen, dass Personen die Straße überqueren wollen."

    Eine Strafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro verhängte das Gericht gegen den nicht vorbestraften Mann. Das Urteil entsprach im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte Freispruch verlangt. Der Radfahrer habe die Straße überqueren wollen, ohne auf den Verkehr zu achten, so der Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    (dpa)

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