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Prozesse: Nach Silvester-Krawallen in Berlin: 21-Jähriger verurteilt

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Nach Silvester-Krawallen in Berlin: 21-Jähriger verurteilt

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    Polizeibeamte stehen am Silvesterabend hinter explodierendem Feuerwerk.
    Polizeibeamte stehen am Silvesterabend hinter explodierendem Feuerwerk. Foto: Julius-Christian Schreiner/TNN, dpa

    Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Mann, der eine Silvesterrakete in Richtung eines Polizeibeamten gefeuert hatte, am Dienstag des besonders schweren tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig. Zudem soll er 70 Stunden Freizeitarbeit leisten und einem Bewährungshelfer unterstellt werden.

    Der 21-Jährige befand sich laut Anklage mit weiteren jungen Männern am Neujahrsmorgen an einem brennenden Hindernis auf einer Kreuzung im Stadtteil Neukölln. Als die Polizei eintraf, sei er mit geballten Fäusten auf einen Beamten zugelaufen. Dann habe er eine Rakete gezündet und diese aus kurzer Distanz in Richtung des Gesichts des Beamten geworfen. Der 26-Jährige habe sich geistesgegenwärtig zur Seite gedreht und sei unverletzt geblieben.

    In der letzten Silvesternacht gab es bundesweit heftige Angriffe auf Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatz. Besonders betroffen war die Hauptstadt. Der 26-jährige Beamte schilderte im Prozess, die Rakete sei an seinem Auge vorbeigezischt. Der Angeklagte habe sie aus einer Entfernung von zwei oder drei Metern gezündet.

    Es habe sich um eine "äußerst gefährliche Straftat gehandelt", sagte der Vorsitzende Richter im Urteil. Nur dem Zufall sei es zu verdanken, dass es nicht zu einer schweren Verletzung gekommen sei.

    Der Verteidiger hatte für seinen Mandanten erklärt, der 21-Jährige habe sich "leider dazu hinreißen lassen, eine Rakete zu zünden und auf einen Beamten zu zielen". Der Angeklagte war bereits nach der Silvesternacht 2021/22 verurteilt worden, weil er unter anderem 64 illegale Feuerwerkskörper bei sich hatte. Im jetzigen Verfahren musste er sich auch wegen Fahrens ohne Führerschein und Unfallflucht mit Sachschaden verantworten.

    Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    (dpa)

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