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Prozess: Frau in Bunker getötet: BGH hebt Urteil wegen Totschlags auf

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Frau in Bunker getötet: BGH hebt Urteil wegen Totschlags auf

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    Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal.
    Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal. Foto: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild)

    Der Grund für die Entscheidung des 6. Strafsenats sei eine rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung, teilte der BGH in Karlsruhe am Mittwoch mit. Damit müsse der Prozess vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Neuruppin erneut verhandelt werden.

    Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Mutter der 26-Jährigen als Nebenklägerin hatten gegen das Urteil wegen Totschlags für den damals 29 Jahre alten Angeklagten Revision eingelegt. Die

    Dagegen war das Landgericht nach Angaben des BGH nicht davon überzeugt, dass der Angeklagte seine Ex-Freundin heimtückisch getötet hatte. "Das Landgericht hat zahlreiche gewichtige Indizien nicht berücksichtigt, die dafür sprechen könnten, dass der Angeklagte die arglose Geschädigte in den abgeschiedenen Wehrmachtsbunker gelockt hat, um sie dort unter Ausnutzung stark eingeschränkter Verteidigungsmöglichkeiten zu töten", teilte der BGH am Mittwoch zur Begründung für die Aufhebung des Urteils mit.

    La

    ut Urteil des Landgerichts Neuruppin hatte der Oranienburger die 26 Jahre alte Mutter am 15. Juli 2021 in der Bunkeranlage in einem Wald bei Oranienburg erstochen. Er selbst hatte gegenüber einem Gutachter angegeben, dass er mit seiner Ex-Freundin in dem Bunker gewesen sei, dann aber einen "Filmriss" gehabt habe und sich anschließend mit Blut an den Händen vor dem Bunker wiedergefunden habe. Die 26-Jährige war einige Tage zuvor von Familienangehörigen als vermisst gemeldet worden. Ermittlungen der Polizei zufolge war die junge Frau freiwillig zur

    (dpa)

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