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Prozess: Eigenheim-Verlust: Rangsdorfer Familie wehrt sich vor BGH

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Eigenheim-Verlust: Rangsdorfer Familie wehrt sich vor BGH

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    Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
    Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck, dpa (Symbolbild)

    Nach einer Niederlage beim Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg sucht die Familie aus Rangsdorf, die wegen eines Behördenfehlers ihr selbst errichtetes Einfamilienhaus verlieren soll, die nächste Instanz auf. Im entsprechenden Fall im Landkreis Teltow-Fläming sei eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht worden, bestätigte ein Sprecher des Gerichtes in Karlsruhe am Dienstag. Das

    Eine Revision gegen das Urteil wurde vom OLG nicht zugelassen. Dagegen geht die Familie nun mit der Beschwerde vor. Das Justizministerium im Brandenburg wollte sich zu dem Fall explizit nicht äußern, da man in dem Fall mit der Familie Stillschweigen vereinbart habe. Das Ministerium befindet sich in Verhandlungen über eine Entschädigung mit der Familie.

    Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren war nach Angaben des Bundesgerichtshofes am 27. Juli eingegangen. Zu dem Verfahren selbst könnten derzeit noch keine Angaben gemacht werden, sagte der Sprecher des Gerichtes. Allgemein ließe sich aber sagen, dass Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beim Bundesgerichtshof im Durchschnitt innerhalb von sechs bis 12 Monaten entschieden würden. Gegebenenfalls schließe sich dann ein Revisionsverfahren an.

    Im vergangenen Jahr seien von "3386 erledigten Nichtzulassungsbeschwerden" nur 189 zugelassen worden, erklärte der Sprecher. Hinzu kämen noch wenige weitere anderweitig erfasste Zulassungen. "Jedenfalls wird man sagen können, dass die Erfolgsquote nicht über zehn Prozent liegt", so der Gerichtssprecher.

    Die Familie aus dem Landkreis Teltow-Fläming hatte das etwa 1000 Quadratmeter große Grundstück 2010 bei einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht Luckenwalde regulär erworben. Das Bauland wurde versteigert, weil der Erbe des Grundstücks Schulden bei der Stadt Freiburg hatte und angeblich nicht erreichbar war. Nachdem die Familie hohe Kredite aufgenommen und dort ihr Haus gebaut hatte, meldete sich der Erbe und forderte das Grundstück vor Gericht zurück.

    Das Landgericht Potsdam entschied darauf im Jahr 2014, dass das Amtsgericht versäumt habe, in ausreichendem Maße nach dem Erben zu suchen. Daher sei die Zwangsversteigerung nicht rechtens und der Erbe weiterhin Eigentümer des Grundstücks. Dies wurde vom OLG bestätigt und nun auch die Herausgabe des Grundstücks samt Entschädigung angeordnet.

    (dpa)

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