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Prozess: Bundesgerichtshof hebt Freisprüche für CBD-Händler auf

Prozess

Bundesgerichtshof hebt Freisprüche für CBD-Händler auf

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    Akten liegen vor einem Prozess auf dem Tisch.
    Akten liegen vor einem Prozess auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner, dpa (Symbolbild)

    Fünf Beteiligte eines Berliner Hanf-Start-Ups müssen sich erneut wegen Drogenhandels vor dem Landgericht Berlin verantworten. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob am Montag die Freisprüche für die Geschäftsführer, Teilhaber und Mitarbeiter des CBD-Handels auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurück nach

    Dem Fall liegt die Einfuhr von jeweils mehreren Kilogramm Cannabisblüten aus der Schweiz und Luxemburg zu Grunde. Die Produkte hatten einen sehr geringen Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) und einen hohen Gehalt von CBD (Cannabidiol). Vertrieben wurden sie online und in Spätverkaufsstellen. CBD wirkt anders als THC nicht berauschend. Eine Lieferung beschlagnahmte schließlich der Berliner Zoll.

    Das Landgericht Berlin hatte die CBD-Hanfprodukte zwar als Betäubungsmittel eingestuft, die Angeklagten 2022 aber dennoch freigesprochen. Das Gericht hatte keine Belege dafür finden können, dass die gehandelten Produkte vorsätzlich zu Rauschzwecken verkauft wurden. Im Gegenteil sei im Marketing des Unternehmens in Slogans betont worden, dass die "Räucherware" nicht zum Berauschen gedacht sei. Dass man aus einer entsprechenden Menge und auf eine spezielle Art trotzdem Kekse mit Rauschwirkung backen konnte, hätten die Angeklagten nicht vorhersehen können.

    Der Spielraum für einen Handel mit Cannabisprodukten ist eng. Das Betäubungsmittelgesetz stuft

    Der BGH stufte das Urteil des Landgerichts Berlin als lückenhaft ein. Die Strafkammer habe sich nicht genug mit der Glaubhaftigkeit der Aussagen der Angeklagten auseinandergesetzt. Zudem fehlten Angaben, welche persönlichen Vorerfahrungen die Männer womöglich mit Rauschmitteln hatten. Daraus könnten sich aber Anhaltspunkte ergeben, was die Männer über die Rauschwirkung ihrer Produkte gewusst haben könnten, so der Senat.

    (dpa)

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