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Prozess: Beteiligung an Raffinerie: Alcmene vor Gericht erfolgreich

Prozess

Beteiligung an Raffinerie: Alcmene vor Gericht erfolgreich

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    Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.
    Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner, dpa (Symbolbild)

    Das Unternehmen wehrte sich vor dem Berliner Verwaltungsgericht dagegen, dass das Wirtschaftsministerium im Herbst 2022 die Prüfung eines Einstiegs von Alcmene bei der Raffinerie eingestellt hatte. Dies sei rechtswidrig gewesen, entschied das Verwaltungsgericht nach langer Verhandlung am Dienstagabend. Der Erwerb des Shell-Anteils an der Raffinerie von 37,5 Prozent gelte nach den Vorschriften der Außenwirtschaftsverordnung als freigegeben, hieß es in einer Gerichtsmitteilung am Mittwoch.

    Mit dem Richterspruch ist jedoch keineswegs über den Verkauf des Shell-Anteils entschieden. Denn es läuft noch ein Schiedsgerichtsverfahren zwischen Alcmene und dem Energiekonzern. Shell hatte im Sommer 2021 den Verkauf seiner Raffinerie-Beteiligung an die Alcmene GmbH zwar vereinbart, den Vertrag aber 2022 gekündigt, auch nachdem der Mehrheitseigner Rosneft sein Vorkaufsrecht geltend gemacht hatte. Wegen der Vertragskündigung leitete Alcmene laut Verwaltungsgericht ein Schiedsgerichtsverfahren ein.

    Das österreichische Unternehmen, das zur estnischen Liwathon-Gruppe gehört, will nach vor bei der PCK einsteigen. Einer der Anwälte von Alcmene, Tibor Fedke von der Großkanzlei Noerr, sagte zu der Gerichtsentscheidung: "Das ist ein sehr wichtiger Schritt, der die Rechtsposition von Alcmene stärkt und das gesamte Vorhaben in Schwung bringt." Das Unternehmen sei in intensivem Kontakt mit Shell.

    Der Bund übernahm 2022 mit einer Treuhandverwaltung die Kontrolle über den PCK-Mehrheitseigner Rosneft Deutschland - Tochter des russischen Staatsunternehmens Rosneft, um unabhängig von russischem Öl zu werden.

    Das Bundeswirtschaftsministerium teilte mit, es werde das Urteil des Verwaltungsgerichts prüfen und im Anschluss über die Einlegung von Rechtsmitteln entscheiden. "Das Urteil hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Eigentümerstruktur der PCK-Raffnerie." Das Urteil betreffe nur die Frage, ob das Ministerium das Investitionsprüfungsverfahren rechtswirksam eingestellt habe oder nicht.

    Das Verwaltungsgericht teilte zu seiner Entscheidung mit: "Die vom BMWK vorgenommene Einstellung des Verfahrens mittels eines Verwaltungsakts sei rechtswidrig gewesen, weil es hierfür an der erforderlichen Rechtsgrundlage fehle. Ein Verwaltungsverfahren, das auf Antrag eines Beteiligten eingeleitet worden sei, dürfe grundsätzlich nur mit Zustimmung des Antragstellers eingestellt werden."

    (dpa)

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