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Potsdam: Streit um drohenden Abwahlantrag gegen OB Schubert

Potsdam

Streit um drohenden Abwahlantrag gegen OB Schubert

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    Mike Schubert, OB von Potsdam, spricht während der Digitalen Landesvertreterversammlung der SPD Brandenburg.
    Mike Schubert, OB von Potsdam, spricht während der Digitalen Landesvertreterversammlung der SPD Brandenburg. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild, dpa (Archivbild)

    Ein drohender Abwahlantrag gegen Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) hat kurz vor den Kommunalwahlen an diesem Sonntag heftigen Streit ausgelöst. Die Fraktionsvorsitzenden von

    Mehr als die Hälfte der SVV-Mitglieder unterstützt laut Heuer, der der SPD-Fraktion angehört, mit ihrer Unterschrift den Abwahlantrag. Über ihn soll in einer Sondersitzung der SVV am 26. Juni - und damit nach der Kommunalwahl (9. Juni) - abgestimmt werden. Oberbürgermeister Schubert steht wegen der Annahme kostenloser Tickets für Sportveranstaltungen für sich und teils auch für seine Frau in der Kritik. Schubert hat sein Vorgehen bisher stets verteidigt. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat ein Ermittlungsverfahren gegen das Stadtoberhaupt eingeleitet. Dabei geht es um den Verdacht der Vorteilsannahme.

    Die Fraktionsvorsitzenden Uwe Adler (SPD) und Stefan Wollenberg (Linke), teilten am Freitag in einer Mitteilung mit, sie hätten Einsicht in den Antrag auf Einleitung eines Abwahlbegehrens gegen den Oberbürgermeister beantragt. "Ich habe mich heute im Büro der Stadtverordnetenversammlung persönlich davon überzeugen können, dass der Antrag dort zumindest bis 12.00 Uhr nicht vorlag", so Adler. Damit sei er gemäß Geschäftsordnung nicht wirksam eingereicht. Eine Abstimmung darüber sei wegen einer vorgesehenen Mindestfrist von einem Monat am 26. Juni und in der alten Stadtverordnetenversammlung unmöglich, sagte Adler. Der Fraktionsvorsitzende der Linken, Wollenberg, kündigte notfalls rechtliche Schritte an, sollte Heuer an der

    Heuer wies die Vorwürfe zurück und sagte, er habe zwei Terminvorschläge zur Akteneinsicht unterbreitet. Der Antrag sei mit der Versendung der Einladung zur SVV-Sondersitzung am 13. Juni freigegeben. Vorher sei er nur mit geschwärzten Angaben einsehbar. Damit wäre nicht ersichtlich, wer unterschrieben hat. Selbstverständlich seien die notwendigen Unterschriften für einen Abwahlantrag vorhanden, so Heuer.

    Für die Einreichung eines Abwahlantrags ist nach dem Brandenburger Kommunalwahlgesetz mindestens die Hälfte der Zahl der Mitglieder des Kommunalparlaments nötig, für einen Beschluss der SVV zur Abwahl eine Mehrheit von zwei Dritteln. Zwischen der Antragstellung und dem Beschluss muss mindestens ein Monat und dürfen höchstens drei Monate liegen. Käme eine Abwahl zustande, müsste Schubert entscheiden, ob er sie annimmt - falls nicht, käme es zu einem Bürgerentscheid.

    (dpa)

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