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Potsdam: Prozess gegen Klimaaktivisten am Landgericht nicht mehr 2024

Potsdam

Prozess gegen Klimaaktivisten am Landgericht nicht mehr 2024

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    Ein Schild neben dem Eingang weist auf das auf den Sitz der Staatsanwaltschaft am Landgericht Neuruppin hin.
    Ein Schild neben dem Eingang weist auf das auf den Sitz der Staatsanwaltschaft am Landgericht Neuruppin hin. Foto: Carsten Koall, dpa (Archivbild)

    Das sagte eine Sprecherin des Landgerichts Potsdam auf Anfrage am Donnerstag. Sie verwies unter anderem darauf, dass Haftsachen Vorrang hätten.

    Die Anklage der Staatsanwaltschaft Neuruppin löst neben Protest der Letzten Generation auch eine politische Debatte aus. Die Linke im brandenburgischen Landtag etwa kritisierte die Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, sie sprach von einer nicht gerechtfertigten Gleichsetzung mit Mafia-Methoden.

    Die Staatsanwaltschaft Neuruppin wirft den Angeklagten vor, mehrere Attacken gegen Anlagen der Ölraffinerie PCK Schwedt und eine Ölleitung im Nordosten Brandenburgs und in Mecklenburg-Vorpommern verübt zu haben. Es geht außerdem um Aktionen am Hauptstadtflughafen BER und im Museum Barberini in Potsdam.

    Im Rechtsausschuss des Landtages wies das brandenburgische Justizministerium am Donnerstag den Vorwurf der Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen die Klimaaktivisten zurück. Die Staatsanwaltschaft in Neuruppin hatte im Mai Anklage gegen fünf Mitglieder der Klimaschutzgruppe Letzte Generation wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung erhoben.

    Der für Strafrecht zuständige Ministerialdirigent Roland Wilkening sagte im Rechtsausschuss, es habe keine Weisungen der Justizministerin an die Staatsanwaltschaft gegeben. Die Linken-Abgeordnete Marlen Block kritisierte unter anderem, Ministerin Susanne Hoffmann (CDU) habe mit ihren Äußerungen und einem Gastbeitrag in einer Zeitung Einfluss genommen auf die Ermittlungsbehörde. Die Anklage sei "eine politische Instrumentalisierung" des Paragrafen 129 des Strafgesetzbuchs, bei dem es um die Bildung krimineller Vereinigungen geht.

    (dpa)

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