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Politik: Zaun um Görlitzer Park: Bezirk klagt gegen Senat

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Zaun um Görlitzer Park: Bezirk klagt gegen Senat

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    Der Görlitzer Park am Abend.
    Der Görlitzer Park am Abend. Foto: Paul Zinken, dpa

    Um den geplanten Zaun und die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks in Berlin-Kreuzberg doch noch zu verhindern, schaltet der von den Grünen geführte Bezirk die Justiz ein. Man habe nun die angekündigte Klage gegen den Senat beim Verwaltungsgericht eingereicht, teilte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg am Montag mit. Ziel sei es, alle entsprechenden Maßnahmen des Senats aus CDU und SPD zum Park zu stoppen und rückgängig zu machen. Eine derartige Klage zu dem Streit um Zuständigkeiten des Senats als Landesregierung und dem Bezirk gab es bisher noch nicht in Berlin.

    Der Senat will mit den Maßnahmen die Drogenkriminalität und Auseinandersetzungen in der Nacht zurückdrängen. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte angekündigt, auch wenn der Bezirk bei seiner anderen Meinung bleibe, würden Eingangstore und Umzäunung gebaut. Kritiker der Pläne sagen, der Drogenhandel werde damit nur noch weiter in die Straßen ringsum den Park gedrängt. Der Bezirk hatte daher schon länger geplant, den Bau von Eingangstoren und das Schließen des Parks ab dem späten Abend mit allen Mitteln abzuwenden. Allerdings gibt es auch unter den Anwohnern Gruppen, die sagen, man könne es ja mal mit einer Schließung nachts probieren.

    Zuständig für Parks und andere Grünanlagen sind in Berlin offiziell erstmal die Bezirke. Der Senat kann aber aus bestimmten Gründen die Zuständigkeit an sich ziehen, muss dabei aber rechtliche Vorgaben beachten. Bezirke können das Eingreifen des Senats aber zumindest verzögern.

    Für den Eingriff des Senats in die Zuständigkeiten des Bezirksamtes muss eine "Beeinträchtigung der dringenden Gesamtinteressen Berlins" vorliegen, wie es heißt. Der Bezirk betonte, das Gesetz nenne vier konkrete Beispiele, die aber alle nicht auf diesen Fall zuträfen: Belange von Berlin als Bundeshauptstadt, Ausübung von vorrangigem Bundes- und Völkerrecht, Weisungen der Bundesregierung oder Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik.

    Unklar ist, ob der Bezirk überhaupt gegen den Senat klagen darf, weil letztlich hinter beiden Institutionen das Bundesland Berlin steht - das dann gegen sich selbst klagt. Auch diese Frage muss das Verwaltungsgericht also entscheiden.

    In dem politischen Streit geht es auch um Parteien und Wählerstimmen. CDU und Teile der SPD versprachen, mehr gegen den Drogenhandel zu tun, die Grünen vertreten in Kreuzberg alternative Bewohner, die gegen mehr Polizei und Eingriffe des Staates sind. Bei einer Gerichtsentscheidung egal in welche Richtung könnten zumindest entweder Senat oder Bezirk darauf bestehen, sie hätten sich mit aller Macht für ihren jeweiligen Standpunkt eingesetzt und seien nur von der Justiz gestoppt worden.

    (dpa)

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