Die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag geht vor dem Landesverfassungsgericht gegen das neue Schulgesetz vor. Darin seien wesentliche Bestandteile verfassungswidrig, unter anderem der sogenannte Extremismusparagraf, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Dennis Hohloch, am Dienstag. "Wir haben Verfassungsklage eingereicht, Normenkontrolle, weil wir diesen Paragrafen und einige andere Dinge in diesem Gesetz vom Verfassungsgericht nochmal prüfen lassen möchten."
Der Landtag hatte das neue Schulgesetz mit seiner rot-schwarz-grünen Mehrheit im Januar beschlossen. Danach müssen die Schulen beispielsweise Vorfälle zur Verherrlichung des Nationalsozialismus sowie antisemitische oder rassistische Vorfälle unverzüglich dem Schulamt melden. Dies war bisher nicht zwingend vorgeschrieben. Kennzeichen und Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen mitzuführen, zu zeigen oder weiterzugeben ist nach dem Gesetz in Schulen oder auf dem Schulgelände verboten.
Hohloch sagte, das neue Gesetz sei ein Freifahrtschein für Denunziationen. "Unserer Meinung nach besteht hier ein erheblicher Eingriff in die Meinungsfreiheit, wenn nicht strafbare Äußerungen sanktioniert werden sollen." Es sei auch ein Rechtseingriff in die Chancengleichheit der Parteien, weil klar auf der Hand liege, gegen welche Partei sich dieser Paragraf richte - gegen die AfD. Die Partei hatte das Gesetz schon bei der Abstimmung im Januar kritisiert und sich enthalten.
(dpa)