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Parteien: AfD beklagt Benachteiligung im Berliner Abgeordnetenhaus

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AfD beklagt Benachteiligung im Berliner Abgeordnetenhaus

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    Die Abgeordneten stimmen bei der Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses zu einem Antrag ab.
    Die Abgeordneten stimmen bei der Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses zu einem Antrag ab. Foto: Britta Pedersen, dpa

    Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sieht sich in ihrer parlamentarischen Arbeit benachteiligt. Als Grund nannte ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Ronald Gläser am Donnerstag die Ablehnung der anderen Fraktionen, einen sogenannten Dringlichkeitsantrag der AfD in der Plenarsitzung zu beraten.

    In dem Antrag fordert die AfD-Fraktion den Senat unter anderem auf, sich auf Bundesebene für die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber und schwerkrimineller Ausländer einzusetzen - auch wenn ihr Heimatstaat nicht als sicheres Herkunftsland eingestuft ist. Außerdem soll sich der Verfassungsschutz nach dem Willen der AfD verstärkt auf Islamismus und "auslandsbezogenen Extremismus" fokussieren. Die Polizei müsse besser ausgestattet werden.

    Als Anlass für den kurzfristig eingereichten Antrag nannte die AfD unter anderem den tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim. Täter soll ein Mann aus Afghanistan sein. "Das ist ein Thema, das die Menschen umtreibt und dieses Land bewegt", sagte der AfD-Innenpolitiker Karsten Woldeit vor Journalisten. Ihn mache zornig, dass der Antrag nicht beraten werde.

    Stellvertretend für die anderen vier Fraktionen begründete der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Heiko Melzer, im Plenum die Ablehnung der Dringlichkeit. "Diesen Mord zu instrumentalisieren und politisch auszuschlachten, ist pietätlos und schäbig", sagte er. Außerdem erfülle der Antrag nicht die formalen Kriterien, um ihn als dringlich noch auf die Tagesordnung der Parlamentssitzung zu nehmen. In der Abstimmung darüber votierten

    Bei der Anmeldung von Themen für eine Sitzung des Abgeordnetenhauses müssen die Fraktionen bestimmte Fristen beachten. Nach Ablauf dieser Fristen dürfen Themen, die nicht auf der Tagesordnung einer Plenarsitzung stehen, nur dann debattiert werden, wenn das Abgeordnetenhaus ihre dringliche Behandlung beschließt.

    (dpa)

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