"Ich werde vorab kein Papier unterschreiben, in dem die Höhe des Bargeldbetrages auf 50 Euro pro Erwachsenen und 10 Euro pro Kind pro Monat beschränkt ist", sagte Nonnemacher laut einer Mitteilung. Die Höhe des Barbetrages müsse rechtssicher hergeleitet und könne nicht willkürlich festgesetzt werden. Den Entwurf einer Absichtserklärung der Landesregierung zu den Rahmenbedingungen der Karte wolle sie nicht unterzeichnen, erklärte ein Sprecher.
Asylbewerberinnen und
Nonnemachers Ministerium hatte für den notwendigen persönlichen Bedarf einen Bargeldbetrag von 184 Euro für Erwachsene und 137 Euro für jedes Kind vorgeschlagen. "Der vorgeschlagene Betrag orientiert sich also am notwendigen persönlichen Bedarf, der entsprechend den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts für die Deckung des sozio-kulturellen Existenzminimums zur Verfügung steht", erklärte ein Sprecher des Ministeriums. CDU-Fraktionschef Jan Redmann hält 50 Euro für ausreichend und drohte mit einem Alleingang der CDU-regierten Landkreise und Städte.
(dpa)