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Landtag: Mehr Macht für Verfassungsschutz zur Prüfung von Geldströmen

Landtag

Mehr Macht für Verfassungsschutz zur Prüfung von Geldströmen

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    Die Abgeordneten stimmen per Handzeichen in der Landtagssitzung über das Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes ab.
    Die Abgeordneten stimmen per Handzeichen in der Landtagssitzung über das Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes ab. Foto: Soeren Stache, dpa

    Der Brandenburger Verfassungsschutz kann Geldströme potenzieller Extremisten mit der Abfrage von Kontodaten künftig besser aufspüren. Der Landtag stimmte am Dienstag in Potsdam mehrheitlich für eine Änderung des

    Mit der Änderung des Verfassungsschutzgesetzes nach einem Entwurf der Koalition aus SPD, CDU und Grünen kann der Geheimdienst die Geldströme mutmaßlicher Extremisten leichter verfolgen. Der Verfassungsschutz konnte bisher nur tätig werden, wenn solche Netzwerke Gewalt einsetzen, zu Gewalt aufrufen oder zu Hass- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln. Erstmalig wird nun eine Abfrage der Kontostammdaten eingeführt. Sie soll über das Bundeszentralamt für Steuern möglich sein und auch für Unternehmen gelten, die nicht in Deutschland ihren Hauptsitz haben.

    Opposition hat rechtliche Bedenken

    Die Freien Wähler warnten vor der Verschärfung. "Unter Missachtung des allgemeinen Steuergeheimnisses sollen alle Finanzdaten vom Bundeszentralamt für Steuern abgefragt werden dürfen", sagte der Sprecher der Gruppe im Landtag, Péter Vida. Außerdem reiche bereits die Gefahr einer Schädigung für die Ermittlungen. Die Linke-Innenpolitikerin Marlen Block warnte davor, dass erweiterte Befugnisse vom Verfassungsschutz missbraucht werden könnten.

    Die AfD-Abgeordnete Lena Kotré kündigte eine Verfassungsklage an. "Wer schützt uns vor diesem Verfassungsschutz?", fragte sie. Die

    Innenminister Stübgen entgegnete, die Schwelle für die Ermittlungen sei sehr hoch, weil Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachtet werden müssten und die sogenannte G10-Kommission des Landtags zustimmen müsse.

    Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hatte im April verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht, weil es nicht nur bei einer Kontostammdatenauskunft bleibe, sondern im Anschluss auch von einer konkreten Auskunft bei Banken über Finanzflüsse auszugehen sei. Der Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek hatte ein großes Risiko für eine verfassungsgerichtliche Überprüfung gesehen, weil nicht klar sei, ob die Abfrage nur für Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes gelte oder Unbeteiligte einbezogen werden.

    (dpa)

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