Er war dort bereits im Dezember 2021 wegen Totschlags zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Nach einer Revision der Mutter hatte der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings das Urteil aufgehoben und die neue Verhandlung angeordnet, weil das Landgericht die Ablehnung der Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe nicht ausreichend begründet habe.
Nach den Feststellungen des BGH und des Landgerichts hatte der Angeklagte im April 2021 im Badezimmer den Kopf seiner Tochter in Tötungsabsicht in die volle Badewanne gedrückt, bis die Fünfjährige das Bewusstsein verlor. In der Annahme, das Kind sei tot, habe er es in einem anderen Zimmer aufs Bett gelegt. Als sich das Mädchen jedoch erbrach, habe der Angeklagte das Kind mit einem USB-Kabel erdrosselt, so die Richter. Anschließend habe er versucht, sich das Leben zu nehmen.
Der Angeklagte hatte in der ersten Verhandlung vor dem Cottbuser Schwurgericht erklärt, sich an den gesamten Tatabend nicht mehr erinnern zu können.
(dpa)