Das Verfahren vor dem Landgericht Potsdam wird hinter verschlossenen Türen geführt, weil der Angeklagte zur mutmaßlichen Tatzeit minderjährig war. Daher gebe es keinerlei Informationen zu dem Prozess, sagte Gerichtssprecherin Viktoria-Sophie Eberlein am Mittwoch. Der erste Prozess war im April wegen der Erkrankung einer Schöffin geplatzt.
Laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg steht der als Gefährder eingestufte Deutsche im Verdacht, einen Sprengstoffanschlag geplant zu haben. Seine Straftaten sollen einen rechtsextremen Hintergrund haben. Anfang Juni vergangenen Jahres war der Verdächtige in Untersuchungshaft gekommen.
Er soll sich sowohl Anleitungen zum Bau von Waffen, Munition und Sprengkörpern verschafft als auch erste Sprengversuche gemacht haben. Bei Durchsuchungen waren Anleitungen dafür sichergestellt worden. In Sozialen Medien versuchte er nach einer Mitteilung der Behörden vom Sommer, vor allem Jugendliche für eine "Revolution gegen das System" zu werben.
(dpa)