Die Berliner Polizei setzt ihre Strategie der Verbote von Demonstrationen fort, die sich für Palästina einsetzen und gegen Israel richten. Zwei für diesen Mittwoch und Donnerstag angemeldete Demonstrationen wurden untersagt, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Zur Begründung hieß es wieder, die Erfahrungen hätten gezeigt, dass es zu "volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen", Gewaltverherrlichungen und Gewalttaten kommen könne.
Betroffen waren eine "Demo in Solidarität mit Palästina" in Neukölln und eine "Kundgebung mit Kerzen als Andenken an die Opfer im Gazastreifen" am Potsdamer Platz. Ähnliche Titel trugen schon frühere Demonstrationen palästinensischer Gruppen, die nicht stattfinden durften. Die erneuten Verbote gelten auch für Ersatzveranstaltungen bis zum 27. Oktober. Frühere Verbote wurden von Gerichten bestätigt. Für die nächsten Tage sind auch weitere Demonstrationen zu dem Thema angemeldet, auch hier prüft die Polizei noch.
Kurz nach dem Terrorangriff der palästinensischen Hamas auf Israel hatte es kleinere palästinensischen Demonstrationen gegeben, bei denen einige Teilnehmer die Hamas bejubelten.
Der Vertreter der Palästinensischen Autonomiebehörde in Deutschland, Laith Arafeh, hatte die Verbote kritisiert. "Es ist traurig, dass diese Aufrufe in einer Weise eingeschränkt werden, die den Werten freier Gesellschaften zuwiderläuft."
Demonstrationen gegen Israel nicht grundsätzlich verboten
Nach dem Demonstrationsrecht sind Kundgebungen und Äußerungen gegen Israel oder pro-Palästina nicht verboten. Ist eine Demonstration "israelfeindlich", ist das kein Grund für ein Verbot. Verbote können erteilt werden, wenn Inhalte propagiert werden, die als Volksverhetzung gewertet werden können, weil sie Hass gegen bestimmte Gruppen von Menschen, etwa Juden oder Israelis, schüren.
Senat: Schulen nutzen Verbot palästinensischer Symbole
Die Senatsbildungsverwaltung geht davon aus, dass Schulen die Möglichkeit des Verbots palästinensischer Symbole umsetzen. Schulen, an denen sich Probleme geballt hätten, würden das nutzen, sagte ein Sprecher. Daten dazu lägen noch nicht vor. Von Schulleitungen gebe es aber grundsätzlich positive Rückmeldungen zu der Möglichkeit der Verbote. Es sei der Wunsch vieler Schulen gewesen, mehr Rechtssicherheit für Fälle zu erhalten, bei denen sie eine Gefährdung des Schulfriedens sehen.
Schulen können Symbole, Äußerungen und Handlungen verbieten, wenn diese als Befürwortung oder Billigung der Terrorangriffe auf Israel oder als Unterstützung der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas gewertet werden können. Darauf wies der Senat in einem Schreiben hin. Als Beispiele wurden das sogenannte Palästinensertuch, Aufkleber und Sticker mit Aufschriften wie "Free Palestine" oder eine Landkarte Israels in den Farben Palästinas genannt.
Weitere Straftaten gegen Israel
Unterdessen wurden weitere, meist kleinere Straftaten gegen jüdische oder israelische Menschen und Symbole verübt. In Neukölln warf ein Mann am Montagabend einen Feuerwerkskörper auf ein Paar, das sich nach seinen Angaben auf Hebräisch unterhalten hat, wie die Polizei mitteilte. Der Täter soll arabisch gesprochen haben.
Erneut ist auch eine israelische Flagge beschädigt worden. Ein Hausmeister hisste sie am Montagvormittag vor dem Rathaus in Moabit und wurde dabei von einer Gruppe Jugendlicher beleidigt. Anschließend versuchten zwei Täter die Flagge herunterzureißen, wodurch sie beschädigt wurde. Am Wochenende war es vor dem Rathaus Neukölln zu einem ähnlichen Vorfall gekommen, dort wurde die Fahne heruntergerissen. In Gesundbrunnen beschlagnahmte die Polizei eine verbotene Fahne der Hisbollah-Miliz, die an einem Balkon hing. Der Bewohner sagte der Polizei, dass er das Verbot nicht gekannt habe.
(dpa)