Geflohener nach Festnahme auf Krankenstation
Er hielt sich 13 Tage lang versteckt. Der Zugriff geschah auf einem Hochsitz in Nauen, dort konnte die Polizei den Flüchtigen aus der Sicherungsverwahrung festnehmen. Die Justiz will die Umstände der Flucht aufarbeiten, die dem 64-Jährigen stark zugesetzt hat.
Nach der Festnahme des geflohenen Straftäters aus der Sicherungsverwahrung will das Justizministerium die Umstände der Flucht aufarbeiten. Eine Befragung des 64-Jährigen muss aber noch warten. Es geht ihm laut Justizbehörde gesundheitlich schlecht, er wird auf der Krankenstation des Gefängnisses in Brandenburg an der Havel behandelt. Ein Zeuge, der den Gesuchten laut Polizei aus der Zeit vor seiner Inhaftierung kannte, hatte die Polizei am Dienstag zu einem Hochsitz am Stadtrand von Nauen geführt. Dort hielt er sich versteckt. Was er in den Tagen vor der Festnahme gemacht hatte und wo er sich möglicherweise sonst noch aufhielt, blieb zunächst unklar.
Erleichterung herrschte nach der Festnahme in der Kleinstadt Nauen, wo der 64-Jährige früher lebte. Auf die Gegend konzentrierte die Polizei tagelang ihre Fahndung, teils auch mit Hunden, Drohnen und per Hubschrauber.
Der Sicherungsverwahrte sei sehr geschwächt und habe kaum selber laufen können, sagte die Sprecherin des Justizministeriums, Ariadne Ioakimidis, am Mittwoch. Sie nannte seinen Gesundheitszustand "ernst". Der Gesuchte habe sich während der Fahndung vermutlich nicht mehr getraut, Unterschlupf zu suchen und habe womöglich im Freien übernachtet und sich kaum mit Nahrung versorgt. Es sei unklar, wie schnell er sich erhole.
Vor zwei Wochen hatte der Mann, der wegen Sexualverbrechen und Totschlags verurteilt worden war, Ausgang aus der Sicherungsverwahrung und war in Begleitung zweier Justiz-Bediensteter nach Berlin gefahren. Im Europa-Center in der Nähe der Gedächtniskirche konnte er bei einem Toilettengang entkommen. Am Dienstagnachmittag ließ er sich widerstandslos festnehmen.
Die Sprecherin des Justizministeriums sagte: "Mit dem Sicherungsverwahrten sind, wenn und soweit sein Gesundheitszustand es zulässt, anstaltsintern Gespräche beabsichtigt." Lockerungen in der Sicherungsverwahrung sind wegen seiner Flucht aber kaum denkbar. "Die Prognose für ihn hat sich sicherlich nicht verbessert." Eine Straftat ist die Flucht während seines Ausgangs aber nicht. "Das schlichte Entweichen ist nicht strafbar", sagte die Sprecherin. Der Fall löste auch politische Diskussionen aus: Am 9. März wird sich der Rechtsausschuss des Landtages mit der Flucht beschäftigen.
Die Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor besonders gefährlichen Tätern schützen, die ihre Strafe bereits abgesessen haben. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass psychiatrische Gutachter den Täter weiter als gefährlich einstufen. Anspruch auf Ausgang haben sie aber. In Brandenburg sind laut Justizministerium derzeit 13 Sicherungsverwahrte untergebracht, der nun Gefasste eingerechnet. Sie leben in einer eigenen Einrichtung auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt in Brandenburg an der Havel.
(dpa)
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