Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Berlin & Brandenburg
  3. Justiz: Ministerin: Dokumentation von Prozessen bringt Mehrbelastung

Justiz
24.06.2024

Ministerin: Dokumentation von Prozessen bringt Mehrbelastung

Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann.
Foto: Jens Kalaene, dpa

Gerichtsverhandlungen in Strafprozessen sollen erstmals inhaltlich dokumentiert werden - per Software. Brandenburgs Justizministerin ist skeptisch. Sie äußert eine Befürchtung.

Beim geplanten Gesetz zur digitalen Dokumentation der Hauptverhandlung bei Strafprozessen befürchtet Justizministerin Susanne Hoffmann eine Mehrbelastung für die Justiz. Die bisher dafür vorgestellte Software sei noch in der Entwicklung und nicht geeignet, die Hauptverhandlung zuverlässig zu dokumentieren, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur in Potsdam.

Gerichtsverhandlungen an Land- und Oberlandesgerichten sollen künftig aufgezeichnet werden und der Ton dann automatisiert in ein Textdokument - also ein Wortprotokoll der Verhandlung - übertragen werden. Wegen Vorbehalten der Länder steckt das Gesetz aber im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat fest.

Längere Dauer von Strafprozessen und Mehraufwand befürchtet

Die Länder-Justizminister befürchteten, dass mit dem Gesetz ein erheblicher technischer, personeller und finanzieller Mehraufwand auf die Gerichte zukomme, sagte Hoffmann, die einer Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des Vermittlungsausschusses angehört. Zudem sei die Justiz noch mit der Umsetzung der flächendeckenden elektronischen Akte beschäftigt.

Es werde auch zu einer noch längeren Dauer von Strafprozessen kommen, schon weil die Transkription zusätzliche Angriffspunkte für die Verteidigung und das Revisionsverfahren biete. "Es entsteht die Möglichkeit, Verfahren weiter hinauszuzögern", sagte die Ministerin. "Niemand wird einem Verteidiger verweigern können, sich nochmals in Ruhe die Transkription durchzulesen oder die Tonaufzeichnung anzuhören, um zu entscheiden, ob er mögliche weitere Nachfragen an Zeugen, Sachverständige oder Angeklagte stellen möchte."

Für eine praktische Verwertbarkeit der Dokumentation sei es erforderlich, dass die Software ausreichend zwischen den Verfahrensbeteiligten unterscheide. "Wenn an einer Hauptverhandlung Zeugen, Richter, Staatsanwälte, Angeklagte und Verteidiger teilnehmen und womöglich durcheinander reden, dann muss die Software in der Lage sein, dies zuverlässig wiederzugeben." Hier sieht die Ministerin noch erheblichen Entwicklungsbedarf.

Am geplanten Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung hatte es scharfe Kritik gegeben, unter anderem seitens des Deutschen Richterbunds. Der Deutsche Anwaltverein sieht dagegen eine Arbeitserleichterung.

Bislang fehlt inhaltliche Dokumentation in Strafprozessen

"Dass sich die Verfahrensbeteiligten aktuell nach einem mitunter monatelangen Prozess alleine auf ihre Notizen und ihr Gedächtnis verlassen müssen, ist nicht mehr zeitgemäß", hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gesagt. Bislang findet bei Strafprozessen vor Landes- und Oberlandesgerichten keine inhaltliche Dokumentation der Hauptverhandlung statt. Es wird ein eher formales Protokoll geführt - etwa dazu, dass ein Zeuge belehrt wurde und in einem bestimmten Zeitraum ausgesagt hat, nicht jedoch, was inhaltlich gesagt wurde. Die Richter machen sich persönliche Notizen.

Für die Dokumentation ist eine "Einführungs- und Pilotierungsphase" bis zum 1. Januar 2030 vorgesehen. In dieser Phase können die Länder bestimmen, ab wann und an welchen Gerichten aufgezeichnet wird.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.