Beim geplanten Gesetz zur digitalen Dokumentation der Hauptverhandlung bei Strafprozessen befürchtet Justizministerin Susanne Hoffmann eine Mehrbelastung für die Justiz. Die bisher dafür vorgestellte Software sei noch in der Entwicklung und nicht geeignet, die Hauptverhandlung zuverlässig zu dokumentieren, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur in Potsdam.
Gerichtsverhandlungen an Land- und Oberlandesgerichten sollen künftig aufgezeichnet werden und der Ton dann automatisiert in ein Textdokument - also ein Wortprotokoll der Verhandlung - übertragen werden. Wegen Vorbehalten der Länder steckt das Gesetz aber im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat fest.
Längere Dauer von Strafprozessen und Mehraufwand befürchtet
Die Länder-Justizminister befürchteten, dass mit dem Gesetz ein erheblicher technischer, personeller und finanzieller Mehraufwand auf die Gerichte zukomme, sagte Hoffmann, die einer Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des Vermittlungsausschusses angehört. Zudem sei die Justiz noch mit der Umsetzung der flächendeckenden elektronischen Akte beschäftigt.
Es werde auch zu einer noch längeren Dauer von Strafprozessen kommen, schon weil die Transkription zusätzliche Angriffspunkte für die Verteidigung und das Revisionsverfahren biete. "Es entsteht die Möglichkeit, Verfahren weiter hinauszuzögern", sagte die Ministerin. "Niemand wird einem Verteidiger verweigern können, sich nochmals in Ruhe die Transkription durchzulesen oder die Tonaufzeichnung anzuhören, um zu entscheiden, ob er mögliche weitere Nachfragen an Zeugen, Sachverständige oder Angeklagte stellen möchte."
Für eine praktische Verwertbarkeit der Dokumentation sei es erforderlich, dass die Software ausreichend zwischen den Verfahrensbeteiligten unterscheide. "Wenn an einer Hauptverhandlung Zeugen, Richter, Staatsanwälte, Angeklagte und Verteidiger teilnehmen und womöglich durcheinander reden, dann muss die Software in der Lage sein, dies zuverlässig wiederzugeben." Hier sieht die Ministerin noch erheblichen Entwicklungsbedarf.
Am geplanten Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung hatte es scharfe Kritik gegeben, unter anderem seitens des Deutschen Richterbunds. Der Deutsche Anwaltverein sieht dagegen eine Arbeitserleichterung.
Bislang fehlt inhaltliche Dokumentation in Strafprozessen
"Dass sich die Verfahrensbeteiligten aktuell nach einem mitunter monatelangen Prozess alleine auf ihre Notizen und ihr Gedächtnis verlassen müssen, ist nicht mehr zeitgemäß", hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gesagt. Bislang findet bei Strafprozessen vor Landes- und Oberlandesgerichten keine inhaltliche Dokumentation der Hauptverhandlung statt. Es wird ein eher formales Protokoll geführt - etwa dazu, dass ein Zeuge belehrt wurde und in einem bestimmten Zeitraum ausgesagt hat, nicht jedoch, was inhaltlich gesagt wurde. Die Richter machen sich persönliche Notizen.
Für die Dokumentation ist eine "Einführungs- und Pilotierungsphase" bis zum 1. Januar 2030 vorgesehen. In dieser Phase können die Länder bestimmen, ab wann und an welchen Gerichten aufgezeichnet wird.
(dpa)