Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Justiz: Komitee betont Bedeutung des Urteils gegen KZ-Wachmann

Justiz

Komitee betont Bedeutung des Urteils gegen KZ-Wachmann

    • |
    Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
    Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

    Der 102-Jährige war vor kurzem gestorben, bevor über seine Revision gegen das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden war. Ein Sprecher des Landgerichts Neuruppin bestätigte am Donnerstag, eine Nachricht des BGH zum Tod des 102-Jährigen sei eingegangen.

    Der Angeklagte habe in dem Prozess wie fast alle SS-Angehörigen, die vor deutschen Gerichten gestanden hätten, "die Wahrheit verweigert und sich in seiner Welt der Fiktion und der Lügen verschanzt", sagte Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner am Donnerstag. "Das Gericht in Brandenburg hat dennoch noch einmal betont, dass jeder SS-Angehörige, der an dem Räderwerk des Tötens in den Konzentrationslagern beteiligt war, sich schuldig gemacht (...)." Die Überlebenden seien dem

    Auch Nebenklage-Vertreter Thomas Walther, der mehrere Überlebende und Angehörige von NS-Opfern vertreten hatte, betonte die Bedeutung des Prozesses gegen den früheren KZ-Wachmann. "Die dort nach 36 Verhandlungstagen getroffenen Feststellungen sind den Überlebenden und den Familien der Mordopfer von Sachsenhausen auch ohne Bestätigung des Bundesgerichtshofs von überragender Bedeutung", teilte Walther mit. "Zehn Monate nach dem Urteil wird erneut deutlich, dass auf der Suche nach Gerechtigkeit Jahrzehnte der Ignoranz in der deutschen Justiz vergingen, bis ab 2008 ein Umdenken zur pflichtgemäßen Anwendung des Rechts führte."

    Der hoch betagte Angeklagte hatte im Prozess vor dem Landgericht Neuruppin hartnäckig bestritten, überhaupt im KZ Sachsenhausen tätig gewesen zu sein. Stattdessen will er als Landarbeiter gearbeitet haben. Diese Aussage stufte das Gericht aufgrund zahlreicher Dokumente mit den persönlichen Daten des Angeklagten, die auf eine Tätigkeit als Wachmann der SS in dem KZ hinwiesen, als nicht glaubwürdig ein.

    (dpa)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden