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Justiz: Fußpflegerin wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt

Justiz

Fußpflegerin wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt

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    Eine medizinische Fußpflege kann bei Schäden an Haut oder Zehennägeln Entzündungen vorbeugen.
    Eine medizinische Fußpflege kann bei Schäden an Haut oder Zehennägeln Entzündungen vorbeugen. Foto: Ronny Hartmann/dpa-tmn, dpa (Archivbild)

    Weil sie drei ältere Menschen bei der Nagelpflege verletzt haben soll, hat eine 52-Jährige Ärger mit der Berliner Justiz. Die Amtsanwaltschaft, zuständig für kleinere bis mittlere Straftaten bei der Staatsanwaltschaft, hat Anklage erhoben wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Die Frau soll von März bis Mai 2023 in einem seniorengerechten Wohnhaus Fußpflege angeboten und durchgeführt haben. Unter den Kunden waren nach den Ermittlungen auch drei Diabetes-Patienten.

    Für diese wäre aufgrund der damit besonderen Fußprobleme eine besondere Behandlung erforderlich gewesen - etwa von einer ausgebildeten Podologin oder einem Podologen. Das sei der 52-Jährigen auch bewusst gewesen, gleichwohl habe sie die Menschen behandelt. In der Folge sei es zu Entzündungen gekommen, hieß es weiter. Eine Kundin habe im Krankenhaus stationär behandelt werden müssen.

    (dpa)

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