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Brandenburg: E-Akte wird in Brandenburgs Justiz ausgebaut

Brandenburg

E-Akte wird in Brandenburgs Justiz ausgebaut

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    Ein Bildschirm hängt an der Wand in einem Sitzungssaal im Landgericht.
    Ein Bildschirm hängt an der Wand in einem Sitzungssaal im Landgericht. Foto: , dpa (Archivbild)

    Die Brandenburger Justiz weitet die Digitalisierung auf die Fachgerichte aus. Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) begleitete am Montag die Einführung der elektronischen Akte (E-Akte) im Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus. Der dortige Einsatz soll den Grundstein zur Einführung der E-Akte bei allen

    "Unser Ziel ist klar: eine Justiz, die mit schlanken Verfahrensabläufen und kurzen Verfahrenslaufzeiten den Anforderungen an eine moderne und zukunftsfähige Justiz gerecht wird", sagte Hoffmann. Der Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, Thomas Stapperfend, sieht mehrere Vorteile in der E-Akte: "effizientere Arbeitsabläufe, schnellere Kommunikation und ein umweltfreundlicher Umgang mit Ressourcen".

    Die elektronische Aktenführung soll danach in den Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichten eingeführt werden. Im Jahr 2022 wurde die elektronische Akte bereits in der ordentlichen Gerichtsbarkeit nach und nach in Zivil-, Betreuungs- und Familiensachen in Gebrauch genommen. Mittlerweile nutzten alle Landgerichte und das Brandenburgische Oberlandesgericht die E-Akte, teilte das Ministerium mit. Von den 23 Amtsgerichten in

    Mehr als 200.000 E-Akten

    Seit der Einführung der elektronischen Akte in der Brandenburger Justiz wurden Hunderttausende Akten in digitale Form umgewandelt. Derzeit würden etwa 226.000 Akten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit elektronisch geführt, teilte das Ministerium mit. Das entspreche einer gespeicherten Datenmenge von knapp 6,5 Terabyte, fast 6500 Gigabyte.

    Um die Bediensteten angemessen auf die Einführung der E-Akte vorzubereiten, wurden in der gesamten ordentlichen Gerichtsbarkeit in Brandenburg bisher rund 1150 Bedienstete geschult. Seit dem Jahr 2021 wurden rund 4000 Notebooks, mehr als 600 Workstations und über 3000 Monitore an den Justizarbeitsplätzen aufgestellt.

    E-Vollstreckung von Geldstrafen

    Im Oktober vergangenen Jahres führte die Staatsanwaltschaft Neuruppin die elektronische Vollstreckung von Geldstrafen ein. Damit wurde die Digitalisierung der Justiz erstmals auch bei Strafverfolgungsbehörden umgesetzt. Der Verzicht auf physische Akten und manuelle Verfahren zugunsten des rein elektronischen Vollstreckungsheftes betrifft in

    (dpa)

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