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Immobilienbesitz: 90.000 Grundsteuererklärungen fehlen noch in Berlin

Immobilienbesitz

90.000 Grundsteuererklärungen fehlen noch in Berlin

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    Das Wort Grundsteuer auf einem Bescheid für die Grundsteuer.
    Das Wort Grundsteuer auf einem Bescheid für die Grundsteuer. Foto: Bernd Weißbrod, dpa

    Ein halbes Jahr nach Ende der Abgabefrist fehlen in Berlin noch Zehntausende Erklärungen zur Grundsteuer. 783.000 Immobilienbesitzer - etwa 90 Prozent - haben ihre Erklärungen eingereicht, wie die Finanzverwaltung auf dpa-Anfrage mitteilte. Rund 90.000 Erklärungen fehlen noch.

    "Wenn keine Fristverlängerung im Einzelfall gewährt wurde, muss jeder, der keine Erklärung eingereicht hat, mit einer Schätzung rechnen", sagte eine Sprecherin der Finanzverwaltung zum weiteren Vorgehen. "In bedeutenden Fällen können Zwangsgelder angedroht und festgesetzt werden, um die Erklärungsabgabe zu erreichen."

    Wie es weiter hieß, haben die Finanzämter bislang etwa 585 000 Bescheide zum Grundsteuerwert verschickt. Das betrifft also etwa drei Viertel der eingegangenen Erklärungen.

    "Anhand des festgestellten Grundsteuerwerts kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die Höhe der neuen Grundsteuer berechnet werden", erläuterte die Sprecherin. Denn der aktuelle Hebesatz werde am 31. Dezember 2024 außer Kraft gesetzt.

    Erst, wenn die Mehrzahl der Berliner Grundstücke neu bewertet wurde - also Ende 2023 oder Anfang 2024 - könnten die sogenannten Messbeträge geprüft und ein neuer Hebesatz ermittelt werden. Erst dann steht also die Höhe der neuen Grundsteuer fest.

    Die Grundsteuer wird in Deutschland reformiert, ab 2025 gelten neue Berechnungsgrundlagen. Um die Reform vorzubereiten, wurden Grundstücks- und Immobilieneigentümer verpflichtet, Grundsteuererklärungen mit einer Vielzahl von Informationen abzugeben. Die Abgabefrist endete offiziell am 31. Januar. Es trudeln aber weiter Erklärungen bei den Steuerbehörden ein.

    Erklärtes politisches Ziel ist, dass die vom Bundesverfassungsgericht vor einigen Jahren angemahnte bundesweite Reform "aufkommensneutral" ist - der Staat soll also nach der Reform nicht mehr Grundsteuer einnehmen als zuvor. Da der Wert von Grundstücken neu bewertet wird, kann es aber sein, dass Immobilienbesitzer im Einzelfall ab 2025 mehr oder weniger Steuern als bis dahin entrichten müssen.

    CDU und SPD in Berlin haben dazu in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: "Die Regelungsspielräume der Grundsteuerreform wollen wir landesrechtlich so ausgestalten, dass eine flächendeckend höhere Belastung von Mieterinnen und Mietern und Eigentümerinnen und Eigentümern verhindert wird. Dazu werden wir den Hebesatz mit dem Ziel der Aufkommensneutralität ab dem Jahr 2025 senken." Vermieter können die Grundsteuer über die Nebenkosten auf ihre Mieter abwälzen.

    (dpa)

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