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Haushalt: Lange äußert sich zu Folgen des Verfassungsgerichtsurteils

Haushalt

Lange äußert sich zu Folgen des Verfassungsgerichtsurteils

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    Katrin Lange (SPD), Brandenburger Ministerin der Finanzen und für Europa, lächelt während eines Interviews.
    Katrin Lange (SPD), Brandenburger Ministerin der Finanzen und für Europa, lächelt während eines Interviews. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild, dpa

    Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange (SPD) stellt in einer Sondersitzung des Landtags am Donnerstag Folgen aus dem Urteil des Verfassungsgerichts zum milliardenschweren Brandenburg-Hilfspaket vor. Bisher ist offen, welche konkreten Schlussfolgerungen das Ministerium zieht. Seit Freitag werden Konsequenzen für den Nachtragshaushalt 2024 ausgelotet. "Die Prüfung dauert an", sagte Ministeriumssprecher Thomas Vieweg am Mittwoch. 

    Bis zum Mittag hatten die Ministerien Zeit, dem Ministerium noch nicht ausgegebene Gelder für eine Art Inventur zu melden. Lange hatte nach dem Urteil eine Sperre für die Bewilligung von Ausgaben verhängt - darüber berichteten mehrere Medien.

    Das Gericht hatte am Freitag die Regelungen von 2022 für das Hilfspaket zur Abfederung der Energiekrise nach dem Ukraine-Krieg für nichtig erklärt und einer Klage der AfD-Landtagsfraktion in diesem Punkt stattgegeben. Das Paket muss aber nicht rückwirkend abgewickelt werden.

    Die Verfassungsrichter halten das Ausrufen einer Notlage damals zwar für berechtigt, kritisieren aber unzureichende Begründungen für die Hilfen. Von rund einer Milliarde Euro geplanter Unterstützung für dieses Jahr waren zuletzt etwa 850 Millionen Euro gebunden. Die AfD im Landtag kündigte am Dienstag auch eine Verfassungsklage zum Nachtragshaushalt für dieses Jahr an.

    Rechnungshofpräsident Christoph Weiser verwies darauf, dass sein Haus schon während der Corona-Pandemie daruf gepocht hat, dass Maßnahmen und Notlagenbeschlüsse zusammenhängen müssen. "Ich wünschte mir daher, dass sich Regierung und Parlament mit den Argumenten des Rechnungshofs nicht nur bei der Formulierung des neuen rbb-Staatsvertrags, sondern auch im Fall der Auslegung der Regelungen zur Schuldenbremse intensiver auseinandergesetzt hätten", teilte Weiser der Deutschen Presse-Agentur mit.

    Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte am Wochenende angekündigt, dass die Landesregierung nach dem Gerichtsurteil handeln werde. Er verteidigte zugleich die Hilfen, die unter anderem Kommunen, Krankenhäusern, Unternehmen und Vereinen zugutekamen.

    Das Brandenburg-Paket war nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr bereits nachgebessert worden. Der Landtag erklärte eine außergewöhnliche Notsituation für 2024 noch einmal separat, eine pauschale Vorsorge von 500 Millionen Euro wurde gestrichen und das Deutschland-Ticket aus dem Paket genommen.

    (dpa)

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