Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Berlin & Brandenburg
  3. Gaza-Krieg: Rund 680 Verfahren bei Staatsanwaltschaft: Nahost-Konflikt

Gaza-Krieg
06.04.2024

Rund 680 Verfahren bei Staatsanwaltschaft: Nahost-Konflikt

Die Flagge von Palästina wird bei einer propalästinensischen Kundgebung geschwenkt.
Foto: Monika Skolimowska, dpa

Mit dem Terrorangriff auf Israel hat sich der Nahost-Konflikt weiter verschärft. Bilder vom Gaza-Krieg sorgen für Empörung und Proteste. Polizei und Justiz in der Hauptstadt bekommen das zu spüren.

Ein halbes Jahr nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel liegen der Berliner Staatsanwaltschaft rund 680 Verfahren im Kontext mit dem Gaza-Krieg vor. Davon geht es in etwa 130 Fällen um Straftaten bei Demonstrationen zu dem Nahost-Konflikt, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. In 209 Fällen seien die Namen der Beschuldigten bekannt. Anklage erhoben hat die Staatsanwaltschaft bislang nach eigenen Angaben achtmal. In 16 Fällen soll es durch einen Strafbefehl zur Verurteilung kommen, also ohne mündliche Verhandlung vor Gericht.

Die Verurteilung eines 25-Jährigen, der sich im Oktober 2023 im Rahmen einer Demonstration an Ausschreitungen beteiligt war, ist laut Staatsanwaltschaft unterdessen rechtskräftig. Das Amtsgericht Tiergarten hatte im vergangenen November gegen ihn wegen schweren Landfriedensbruchs eine Bewährungsstrafe von acht Monaten verhängt. Es war der erste Prozess in Berlin nach Zusammenstößen von Demonstranten mit der Polizei bei Protesten im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg.

Seit dem Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023 gibt es in der Hauptstadt zahlreiche Kundgebungen und Demonstrationen, insbesondere von der propalästinensischen Community. Dabei kam es vor allem in den ersten Wochen nach dem Massaker immer wieder zu Zusammenstößen mit der Polizei oder auch zu Gewalttätigkeiten.

Zudem haben Polizei und Meldestellen des Netzwerks Rias seit dem Terrorangriff einen starken Anstieg antisemitischer Vorfälle registriert. Ein Großteil der Verfahren in Berlin liegt noch bei der Polizei, wo sie der für politisch motivierte Straftaten zuständige Staatsschutz bearbeitet.

Für Schlagzeilen hatte im Februar der Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira der Freien Universität Berlin (FU) gesorgt. Der 30-Jährige war mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus gekommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen propalästinensischen Kommilitonen mit deutscher Staatsangehörigkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und ordnen den Fall der Hasskriminalität zu. Wann die Ermittlungen abgeschlossen werden, ist nach Angaben der Behörde noch unklar.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.