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Fußball: Sportrechtler: Bei Spielabbruch könnten Fans belangt werden

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Sportrechtler: Bei Spielabbruch könnten Fans belangt werden

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    Ein Fußballspieler spielt den Ball.
    Ein Fußballspieler spielt den Ball. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/ZB (Symbolbild)

    Bei einem Spielabbruch als Folge von Protesten könnten die verantwortlichen Fans nach Einschätzung von Sportrechtler Paul Lambertz für die Kosten geradestehen müssen. "Das ist ein Schadenersatzanspruch und den kann man bei den Fans durchsetzen", sagte Lambertz der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag. "Nicht bei allen Fans, sondern nur bei denen, die diese Störung herbeigerufen haben. Da muss man dann auch schauen, ob man die identifiziert kriegt." Dies könne etwa der Fall sein, wenn der Deutsche Fußball-Bund eine Geldstrafe gegen einen Verein oder ein Spiel ohne Zuschauer verhänge.

    Für die betroffenen Fans könnte das kostspielig werden. "Das sind dann schnell Zehntausende, vielleicht sogar Hunderttausende von Euro, die da als Schadenersatz im Raum stehen können", sagte Lambertz. "Das sind auch keine Forderungen, denen man sich im Wege einer Privatinsolvenz entziehen kann." Diese seien nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.

    Beim Topspiel der zweiten Fußball-Bundesliga in Berlin hatten am Samstagabend Fans von Hertha BSC als Protest gegen die Investorenpläne der DFL immer wieder Tennisbälle auf das Feld geworfen. Das Spiel war mehr als eine halbe Stunde unterbrochen. Schiedsrichter Daniel Schlager hatte die Spieler zwischenzeitlich vom Feld geschickt. Bei einer weiteren Unterbrechung wäre das Spiel abgebrochen worden. Nach Einschätzung von Lambertz wäre im Falle eines Abbruchs vor allem der Fan rechtlich im Fokus, dessen Wurf endgültig für den Abbruch gesorgt hätte.

    (dpa)

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