Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner hat das Ziel des schwarz-roten Senats bekräftigt, Belange queerer Menschen in das Grundgesetz aufzunehmen und dazu eine Bundesratsinitiative zu starten. "Ich bin seit langem dafür, Artikel 3 im Grundgesetz um das Merkmal sexuelle Identität zu erweitern, und verweise deshalb auch auf unseren Koalitionsvertrag und die Richtlinien der Regierungspolitik", sagte der CDU-Politiker am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Der Senat führe vor diesem Hintergrund viele Gespräche.
"Unser Ziel ist es, dass eine Bundesratsinitiative für die Erweiterung des Artikels 3 Grundgesetz dann auch im Bundesrat erfolgreich ist und die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit erhält", so Wegner. "Grüne und Linke haben im Jahr 2018 gezeigt, wie man es nicht macht. Das damals rot-rot-grün regierte Land Berlin ist mit seiner damaligen Bundesratsinitiative im Bundesrat gescheitert. Wir dagegen wollen Erfolg haben."
CDU und SPD hatten sich in ihrem im April 2023 geschlossenen Koalitionsvertrag darauf verständigt, sich auf Bundesebene für eine Grundgesetzänderung einzusetzen. Wegner hatte eine Bundesratsinitiative bei der großen Parade zum Christopher Street Day (CSD) im Juli 2023 in Aussicht gestellt.
Der Trägerverein des CSD forderte jüngst, Wegner müsse diese Zusage erst erfüllen, bevor er den CSD auch diesem Jahr am 27. Juli eröffnen dürfe. Auch Grüne und Linke forderten den Senat zuletzt auf, konkret zu handeln. Beide Fraktionen stellen bei der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses am kommenden Donnerstag (20. Juni) einen gemeinsamen Antrag mit dieser Stoßrichtung zur Diskussion.
Berlins Senatorin für Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe (SPD), wies vor wenigen Tagen auf die hohen Hürden für eine Grundgesetzänderung hin, für die im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit stimmen müsste. Ihre Verwaltung arbeite bereits seit mehreren Monaten an einem entsprechenden Entwurf für die Bundesratsinitiative.
Momentan heißt es im Artikel 3 des Grundgesetzes unter anderem: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Hier solle, so die Befürworter, die Formulierung "... wegen seiner sexuellen Identität ..." ergänzt werden.
Als queer bezeichnen sich nicht-heterosexuelle Menschen beziehungsweise Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen Rollenbild von Mann und Frau oder anderen gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und Sexualität identifizieren.
(dpa)