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Finanzsenator: Evers will bei der Grundsteuer den Hebesatz absenken

Finanzsenator

Evers will bei der Grundsteuer den Hebesatz absenken

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    Stefan Evers (CDU), Finanzsenator, beantwortet Fragen in einer Fragestunde bei einer Plenarsitzung im Berliner Abgeordnetenhaus.
    Stefan Evers (CDU), Finanzsenator, beantwortet Fragen in einer Fragestunde bei einer Plenarsitzung im Berliner Abgeordnetenhaus. Foto: Joerg Carstensen, dpa

    Evers stellte dafür einen niedrigeren sogenannten Hebesatz in Aussicht, der für die Höhe der Grundsteuer ein wichtiger Faktor ist. "Es ist sehr wahrscheinlich, wenn nicht sicher, dass wir auf der Ebene des

    Evers sagte, es gebe eine Reihe von Erkenntnissen, die darauf hinwiesen, dass es bei der Grundsteuer in vielen Bereichen zu Verschiebungen zugunsten des Gewerbes und zulasten des Wohnens komme. Er wolle sich dafür einsetzen, dass Wohnen nicht teurer werde.

    Evers sagte, Berlin habe aktuell nicht nur 99 Prozent der Erklärungen zur Grundsteuer erhalten, sondern auch bereits zu 97 Prozent Bescheide ausstellen können. "Das ist bundesweit der Spitzenstand."

    In den vergangenen Wochen und Monaten sei dafür ein "ungeheures Volumen" an Daten zu bewältigen gewesen. "Deswegen werden wir auch früher, als andere es sind, in der Lage sein, auf der Grundlage dieses wirklich sehr umfangreichen Datenbestandes Auswertungen treffen zu können", sagte Evers. Auf deren Grundlage müssten Senat und Parlament entscheiden, wie der Hebesatz für die Grundsteuer festgelegt werden solle.

    Die Grundsteuer wird deutschlandweit reformiert, ab 2025 gelten neue Berechnungsgrundlagen. Um die Reform vorzubereiten, wurden Grundstücks- und Immobilieneigentümer verpflichtet, Grundsteuererklärungen mit einer Vielzahl von Informationen abzugeben.

    Erklärtes politisches Ziel ist, dass die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte bundesweite Reform "aufkommensneutral" ist. Da der Wert von Grundstücken neu bewertet wird, kann es aber sein, dass manche Immobilienbesitzer ab 2025 mehr oder weniger Steuern als bis dahin entrichten müssen. Vermieter können die Grundsteuer über die Nebenkosten auf ihre Mieter abwälzen.

    (dpa)

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