Neben Hessen wollen Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein erreichen, dass die Bürger für ihre Kommune erfahren, welcher sogenannte Hebesatz aufkommensneutral wäre, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) am Montag berichtete. Die Einnahmen aus der Grundsteuer sollen insgesamt nicht steigen, wie eine Sprecherin des Finanzministeriums in Hannover am Montag auf Anfrage betonte.
Der Hebesatz ist eine Art Faktor, mit der manche Steuerhöhen ermittelt werden. Bei der Grundsteuer kann dieser Satz von Kommune zu Kommune unterschiedlich hoch sein. Laut Bundesregierung soll er so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform möglichst weder mehr noch weniger Einnahmen nach sich zieht. Für die einzelnen Besitzer könne sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.
Schleswig-Holstein plant laut FAZ ein Transparenzregister, aus dem hervorgehen soll, wie die Gemeinden ihre Hebesätze für das Jahr 2025 einstellen müssten, um Einnahmen in derselben Höhe wie vor der Reform zu erzielen.
Das Finanzministerium in Hannover teilte mit, dass Niedersachsen seinen Gemeinden aufgegeben habe, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre. Die Entscheidung über die Höhe der Hebesätze treffe aber die Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.
Von 2025 an soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, bis zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Für die Neuberechnung müssen fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.
(dpa)