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Finanzen: Großspende für CDU: Partei verklagt Bundestagsverwaltung

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Großspende für CDU: Partei verklagt Bundestagsverwaltung

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    Das Logo der CDU auf einem Parteitag.
    Das Logo der CDU auf einem Parteitag. Foto: Michael Kappeler, dpa (Symbolbild)

    Eine Großspende von 820.000 Euro für die Berliner CDU hat ein juristisches Nachspiel. Die Partei des Satirikers und Europaabgeordneten Martin Sonneborn reichte am Dienstag beim Verwaltungsgericht Berlin eine Klage gegen die Bundestagsverwaltung ein. Die Verwaltung soll damit verpflichtet werden, die Spende als rechtswidrig einzustufen und Sanktionszahlungen gegen die

    Der Immobilienunternehmer Christoph Gröner und seine Firma hatten der Berliner CDU die Summe im Jahr 2020 überwiesen, also vor der Abgeordnetenhauswahl 2021. Öffentliche Äußerungen Gröners waren so interpretiert worden, dass er für die Spenden eine Gegenleistung erwarte. Gröner und der heutige Regierende Bürgermeister Kai Wegner, der 2020 bereits Berliner CDU-Chef war, hatten den Vorwurf der Einflussnahme im vergangenen Jahr aber zurückgewiesen, nachdem Medien die Vorgänge thematisiert hatten.

    Die für die Überprüfung von Parteispenden zuständige Bundestagsverwaltung hatte im Juli 2023 nach einer Untersuchung erklärt, dass kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliege. Eine Stellungnahme der CDU habe den in Medienberichten geäußerten Verdacht ausgeräumt. Insbesondere hätten sich Hinweise auf eine mögliche "Einflussspende" nicht bestätigt, politische Entscheidungen seien also nicht erkauft worden.

    Ein im September 2023 von der Organisation Lobbycontrol veröffentlichtes Gutachten am dagegen zu dem Schluss, dass die Spende "mit hoher Wahrscheinlichkeit" illegal gewesen sei. Lobbycontrol forderte andere Parteien damals auf, die Bundestagsverwaltung auf Verhängung einer Sanktion zu verklagen, die laut Parteiengesetz unter Umständen das dreifache eines rechtswidrigen Spendenbetrags betragen kann. Vor diesem Hintergrund begrüßte die Organisation nun den Schritt von Sonneborns Vereinigung Die Partei.

    Die Bundestagsverwaltung erklärte auf dpa-Anfrage: "Durch die Klage ändert sich weder der bisher bekannte Sachverhalt noch die Rechtsauffassung der Bundestagsverwaltung zu den Voraussetzungen für das Vorliegen einer unzulässigen Parteispende."

    (dpa)

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