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Finanzen: Erst ein Drittel der Grundsteuererklärungen abgegeben

Finanzen

Erst ein Drittel der Grundsteuererklärungen abgegeben

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    Ein Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer.n»)
    Ein Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer.n») Foto: Bernd Weißbrod, dpa (Symbolbild)

    Bei den Finanzämtern in Brandenburg sind erst ungefähr ein Drittel der abzugebenden Grundsteuererklärungen eingegangen. Das teilte das Finanzministerium am Donnerstag auf Anfrage mit. Eine bereits verlängerte Frist dafür läuft Ende Januar ab. Die verpflichtende Einreichung soll die Grundlage für die bundesweit angekündigte Neuberechnung der Grundsteuer bilden.

    Laut stellvertretendem Sprecher des Ressorts, Thomas Vieweg, sind mit Stand Donnerstag 579.191 Grundsteuerwerterklärungen bei den Ämtern eingegangen. Allerdings zeichne sich bereits jetzt ab, dass diese Zahl im Zuge der Bearbeitung der Erklärungen nach unten korrigiert werden müsse, hieß es vom Ressort. Hintergrund sei, dass Flurstücke von Eigentümern zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden können. Insofern gebe es noch keine exakte Quote, erklärte er.

    Eine Verlängerung der Abgabefrist schloss das Ministerium aus. Brandenburg habe sich für eine Verlängerung der

    Die Abgabepflicht bleibt ihm zufolge auch nach Fristende bestehen: Sollten Grundsteuerwerterklärungen verspätet abgegeben werden, kann das Finanzamt entscheiden, ob es einen Verspätungszuschlag festsetzt. Dieser beträgt 25 Euro je angefangenem Monat der Verspätung, also für jeden angefangenen Monat nach Ablauf der Abgabefrist.

    Für alle, die Hilfe benötigten - etwa beim elektronischen Ausfüllen einer Grundsteuererklärung - bietet Brandenburgs Finanzministerium Schritt-für-Schritt-Anleitungen an. Seit Juli steht für das Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung über "MeinElster" diese Anleitung am Beispiel eines Einfamilienhauses bereit. Mittlerweile gibt es weitere Unterstützung, unter anderem eine Grundsteuerhotline der Finanzämter.

    Der stellvertretende Sprecher des Finanzministeriums wies darauf hin, dass auch Kinder und Enkel für ihre Eltern und Großeltern die Erklärung einreichen könnten - mit ihrem eigenen Konto beim Online- Finanzamt Elster.

    (dpa)

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