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Finanzen: Nachtragshaushalt mit drei Milliarden Euro beschlossen

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Nachtragshaushalt mit drei Milliarden Euro beschlossen

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    Das Abgeordnetenhaus kommt zu einer Sitzung zusammen.
    Das Abgeordnetenhaus kommt zu einer Sitzung zusammen. Foto: Wolfgang Kumm, dpa (Archivbild)

    Die Berlinerinnen und Berliner sollen angesichts von Energiekrise und Inflation entlastet werden. Um das zu finanzieren, hat das Berliner Abgeordnetenhaus am Montag den Nachtragshaushalt 2022/2023 in Höhe von rund drei Milliarden Euro beschlossen. Mit seiner rot-grün-roten Mehrheit stimmte das Landesparlament bei einer außerordentlichen Sitzung der notwendigen Änderung des Haushaltsgesetzes zu - nur rund ein halbes Jahr nach der Verabschiedung des Doppelhaushalts. Die Oppositionsparteien CDU, AfD und FDP stimmten dagegen.

    Die Abgeordneten hatten über den Nachschlag im Rekordtempo beraten. Erst am vergangenen Mittwoch hatte sich der Hauptausschuss das erste Mal damit befasst, erste Lesung im Abgeordnetenhaus war am Donnerstag. Noch am Freitagabend feilten die Fraktionsspitzen von Rot-Grün-Rot an Details und verständigten sich darauf, deutlich mehr Geld in die Hand zu nehmen als ursprünglich von Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) vorgesehen.

    Dessen Entwurf für den Nachtragshaushalt mit einem Volumen von 2,6 Milliarden Euro hatte der Senat Anfang November beschlossen. Allein rund eine Milliarde sind danach für den Berliner Beitrag zu den Entlastungsmaßnahmen des Bundes eingeplant.

    Schon in Weseners Entwurf waren außerdem 1,6 Milliarden für weitere Maßnahmen des Landes vorgesehen. Ein wichtiger Posten sind die Mittel für das bereits im Oktober eingeführte 29-Euro-Ticket in Berlin, das es zunächst bis März 2023 geben soll und für das Sozialticket, das ab Anfang des Jahres für 9 Euro zu haben sein soll. Entlastungsmaßnahmen sind außerdem ein Stopp für Kündigungen und Mieterhöhungen bei den landeseigenen Wohnungsgesellschaften und ein Härtefallfonds für Haushalte, die ihre Energierechnungen nicht mehr zahlen können.

    Am Samstag gaben die Fraktionen der rot-grün-roten Regierungskoalition dann die Einigung auf eine Aufstockung des Nachtragshaushalts um weitere rund 400 Millionen Euro bekannt. Unter anderem sind zusätzliche Mittel für Wirtschaftsförderung, den Ausbau erneuerbarer Energien, für den Schulbau, die Unterstützung der Bäderbetriebe und für einen Mietenstopp in den Studentenwohnheimen vorgesehen. Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sagte, der Nachtragshaushalt diene der Finanzierung eines Entlastungspakets, das im Bundesgebiet ziemlich einzigartig sei.

    Die Opposition kritisierte nicht zuletzt das Tempo der Beratungen. AfD-Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker etwa sprach von einem Hals über Kopf zusammengeschusterten Nachtragshaushalt. CDU-Fraktionsvorsitzender Kai Wegner warf Rot-Grün-Rot vor, darin nicht konkret genug zu werden. "Die großen Zahlen klingen schön, aber alles ist unbestimmt." Der Senat genehmige sich eine Menge Geld. "Er hat aber keinen Plan, was er damit anstellen will."

    FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja hielt Rot-Grün-Rot vor, den Nachtragshaushalt für Wahlgeschenke wie das 29-Euro-Ticket zu benutzen. Sowohl CDU als auch FDP kreideten Rot-Grün-Rot an, bei den Entlastungen für Haushalte, die mit Öl, Kohle oder Pellets heizen, bei ihrer Partei abgekupfert zu haben. Czaja nannte den Nachtragshaushalt eine verpasste Chance, Wegner bemängelte, er sei auf Überschriftenebene hängen geblieben. Giffey wies das ausdrücklich zurück.

    Einen eigenen Posten von 39 Millionen Euro gibt es für die Kosten, die durch mögliche Wahlwiederholungen entstehen könnten. Ob die Abgeordnetenhauswahl vom September 2021 wiederholt werden muss, entscheidet das Landesverfassungsgericht am Mittwoch.

    Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, kritisierte, es handle sich um einen Wahlkampfhaushalt. Es werde bei den Wählern der falsche Eindruck erweckt, dass die Auswirkungen von gestiegenen Energiekosten einfach per Haushaltsbeschluss beseitigt werden könnten.

    Tatsächlich seien die gestiegenen Energiepreise auch Ausdruck einer eingeschränkten Versorgungslage und könnten dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken. "Eine staatliche Subventionierung von Mehrkosten beim Energieverbrauch aus Steuereinnahmen, die von den Bürgern selbst geleistet werden, läuft dem zuwider."

    (dpa)

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