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Drogenhandel: Wegner zu Klage wegen Görlitzer Park: "Wir arbeiten weiter"

Drogenhandel

Wegner zu Klage wegen Görlitzer Park: "Wir arbeiten weiter"

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    Ein Radfahrer fährt am Abend am Görlitzer Park vorbei.
    Ein Radfahrer fährt am Abend am Görlitzer Park vorbei. Foto: Paul Zinken, dpa

    Im Streit um den Görlitzer Park hat Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) auf die Klage des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg gegen den Senat mit einer Bekräftigung seiner Position reagiert. "Wir haben eine klare Position als Land Berlin. Wir wollen, dass der

    "Und deswegen kämpfen wir für den Zaun. Ich gehe davon aus, dass wir diesen Zaun auch weiter dort errichten können. Jetzt sind die Gerichte gefragt, ich bin gespannt, aber wir arbeiten weiter." Der Senat will mit den Maßnahmen die Drogenkriminalität und Auseinandersetzungen in der Nacht zurückdrängen.

    Um den geplanten Zaun und die nächtliche Schließung des Parks in Kreuzberg zu verhindern, hatte der von den Grünen geführte Bezirk am Montag mitgeteilt, er habe beim Verwaltungsgericht gegen den Senat geklagt. Ziel sei es, alle entsprechenden Maßnahmen des Senats aus CDU und SPD zum Park zu stoppen und rückgängig zu machen. Der Bezirk betonte eine Eilbedürftigkeit seiner Klage und verlangte vom Gericht vorläufigen Rechtsschutz, also eine schnelle vorläufige Entscheidung.

    Das Verwaltungsgericht stellte bis Dienstagmittag noch keinen Eingang der Klage fest. Sie müsse über einen Anwalt auf elektronischem Weg eingehen, dann werde man sich mit ihr befassen und sehen, welche Kammer zuständig sei, sagte ein Sprecher.

    Eine derartige Klage zu den Zuständigkeiten des Senats als Landesregierung und dem Bezirk gab es bisher noch nicht in Berlin. Verantwortlich für Parks und andere Grünanlagen sind in Berlin offiziell die Bezirke. Der Senat kann aus bestimmten Gründen die Zuständigkeit an sich ziehen, muss dabei aber rechtliche Vorgaben beachten. Vorliegen muss eine "Beeinträchtigung der dringenden Gesamtinteressen Berlins".

    Unklar ist auch, ob der Bezirk überhaupt gegen den Senat klagen darf, weil letztlich hinter beiden Institutionen das Bundesland Berlin steht - das dann gegen sich selbst klagt. Das Verwaltungsgericht muss also entscheiden, ob die Klage zulässig ist und ob sie begründet ist.

    (dpa)

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