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Demonstrationen: Letzte Generation als kriminelle Gruppe einstufen?

Demonstrationen

Letzte Generation als kriminelle Gruppe einstufen?

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    Margarete Koppers, Generalstaatsanwältin in Berlin, spricht im dpa-Interview.
    Margarete Koppers, Generalstaatsanwältin in Berlin, spricht im dpa-Interview. Foto: Britta Pedersen, dpa

    Wird die Klimaschutzgruppe Letzte Generation künftig auch in Berlin als kriminelle Vereinigung eingestuft? Generalstaatsanwältin Margarete Koppers lässt zumindest prüfen, ob sich an der bisherigen Einschätzung der

    Zudem liege inzwischen eine Entscheidung des Landgerichts München im dortigen Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München vor, erklärte Koppers. Das Landgericht hatte im November bundesweite Durchsuchungen bei Mitgliedern der Letzten Generation wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung für rechtmäßig befunden. Das Amtsgericht

    Koppers betonte, der Auftrag zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft sei ergebnisoffen erfolgt. "Wir nehmen hier die Fachaufsicht wahr und setzen uns nicht an die Stelle der

    Aktivisten der Gruppe wurden deutschlandweit in den vergangenen Monaten immer wieder von diversen Gerichten unter anderem nach Straßenblockaden verurteilt, meist aber wegen anderer Straftaten wie Nötigung. Bei einer Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wären im Vergleich härtere Strafen möglich - unter Umständen bis zu fünf Jahre Haft.

    Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hatte bereits im vergangenen Sommer in ihrem Haus prüfen lassen, ob die Gruppe als kriminelle Vereinigung einzustufen ist. Anlass war damals, dass das Landgericht Potsdam im benachbarten Brandenburg den Anfangsverdacht gesehen hatte, dass es sich bei der Klimagruppe um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte.

    In Berlin wurde der Anfangsverdacht von der Staatsanwaltschaft verneint. Die Senatsjustizverwaltung beanstandete dies auch nach der Prüfung nicht. Diese fiel allerdings nicht klar aus. Die Frage lasse sich nicht "eindeutig beantworten", hieß es in dem internen "Prüfvermerk" der Behörde vom 11. Juli, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Vielmehr stehe der Staatsanwaltschaft ein "originärer Beurteilungsspielraum" zu, hieß es damals.

    (dpa)

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