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Covid-19: Keine Maskenpflicht mehr in Bussen und Bahnen ab 2. Februar

Covid-19

Keine Maskenpflicht mehr in Bussen und Bahnen ab 2. Februar

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    Ein Passant trägt eine FFP2-Maske in der Hand.
    Ein Passant trägt eine FFP2-Maske in der Hand. Foto: Boris Roessler, dpa (Symbolbild)

    Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr müssen in Brandenburg ab 2. Februar keine Corona-Schutzmaske mehr tragen. Das beschloss das Kabinett am Dienstag in Potsdam. In Berlin endet zeitgleich die Maskenpflicht im Nahverkehr.

    "Für mich war besonders wichtig, dass wir uns mit Berlin auf einen gemeinsamen Termin für das Auslaufen der Maskenpflicht verständigen", sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) laut einer Mitteilung. Für abweichende Regelungen hätten die Fahrgäste in der eng vernetzten Metropolregion zurecht kein Verständnis gezeigt.

    Das Vorgehen bei der Maskenpflicht hatte in der Landesregierung in Potsdam Zoff zwischen CDU und Grünen ausgelöst. Der Sprecher von Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne), die an der Maskenpflicht im Nahverkehr länger festhalten wollte, hatte vor Tagen von einem politischen Kompromiss gesprochen.

    Bis einschließlich 1. Februar müssen in Brandenburg und Berlin weiterhin alle Fahrgäste in Verkehrsmitteln des ÖPNV eine FFP2-Maske tragen. Andere Bundesländer wie Sachsen-Anhalt und Bayern hatten die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen schon im Dezember aufgehoben.

    Andere Bestimmungen der Corona-Verordnung in Brandenburg wurden am Dienstag bis zum 7. März verlängert. Dies gilt für die FFP2-Maskenpflicht für Besucher in Gemeinschaftsunterkünften von Obdachlosen und Geflüchteten. Beschäftigte müssen hier bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten auch bis 7. März eine FFP2-Maske tragen. Sonst reicht eine OP-Maske, "wenn der physische Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann", wie die Staatskanzlei mitteilte.

    Bestehen bleibt nach dem Bundes-Infektionsschutzgesetz die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr und für Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in Arztpraxen. Für Kliniken und Pflegeeinrichtungen ist zudem ein aktueller Testnachweis weiterhin verpflichtend.

    (dpa)

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