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Covid-19: Brandenburg streicht Isolationspflicht zum 13. Februar

Covid-19

Brandenburg streicht Isolationspflicht zum 13. Februar

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    Eine Frau arbeitet von Zuhause aus am Laptop.
    Eine Frau arbeitet von Zuhause aus am Laptop. Foto: Finn Winkler, dpa/Illustration

    Die Absonderungspflicht für mit Sars-CoV-2 infizierte Personen werde zum 13. Februar aufgehoben, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag mit. "Die Corona-Lage hat sich erfreulicherweise sehr entspannt. In Brandenburg zeigen die drei Corona-Warnampeln seit knapp zwei Wochen komplett auf Grün", sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) zur Begründung.

    "Wer krank ist und Symptome hat, soll zu Hause bleiben", stellte die Ministerin aber klar. "Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, sollte sich dann jede mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung selbst isolieren."

    Die Aufhebung der Isolationspflicht ist mit Berlin abgestimmt, wo diese Maßnahme ebenfalls zum 13. Februar aufgehoben werden soll. Eine entsprechende Vorlage werde in die nächste Senatssitzung eingebracht, teilte die Senatsgesundheitsverwaltung mit. Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) appellierte ebenfalls an die

    Die verpflichtende Isolation für Corona-Infizierte war in Brandenburg im Mai vergangenen Jahres auf fünf Tage verkürzt worden, sofern jemand keine Symptome hat. Für Kontaktpersonen gilt keine Quarantänepflicht. Mehrere Bundesländer hatten die Isolationspflicht für Corona-Infizierte bereits im November aufgehoben.

    Die Maskenpflicht mit FFP2-Masken in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs endet in Berlin und Brandenburg am Donnerstag. Die Maskenpflicht für Besucher in geschlossenen Räumen von Obdachlosen- und Geflüchtetenunterkünften gilt in Brandenburg dagegen noch bis zum 7. März.

    (dpa)

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