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Cannabis-Gesetz: Ministerin: Legalisierung sorgt für Mehrbelastung der Justiz

Cannabis-Gesetz

Ministerin: Legalisierung sorgt für Mehrbelastung der Justiz

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    Prozessakten in einem Gerichtssaal.
    Prozessakten in einem Gerichtssaal. Foto: Holger Hollemann, dpa (Symbolbild)

    Die Teil-Legalisierung von Cannabis sorgt in der Brandenburger Justiz nach Ansicht von Justizministerin Susanne Hoffmann für große Mehrbelastung. Denn die bestehenden Verfahren müssen daraufhin geprüft werden, ob Strafen nicht mehr gelten oder neu festgesetzt werden müssen. "Im Ergebnis der elektronischen Abfragen wurden inzwischen mehr als 3600 Verfahren ermittelt, die derzeit überprüft werden", sagte die CDU-Politikerin am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags in Potsdam. Die Kontrolle führte schon zu Entlassungen aus der Haft.

    Zunächst würden die Verfahren geprüft, in denen eine Freiheitsstrafe oder Ersatz-

    Der Bundesrat hatte im März den Weg für die Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland freigemacht. Mit dem Gesetz werden Besitz und Anbau der Droge zum 1. April für Volljährige mit Vorgaben erlaubt. Die Ministerin hält es für unrealistisch, mit der Teil-Legalisierung den Schwarzmarkt für Cannabis erfolgreich zu bekämpfen. Für die Grünen gehört dagegen die Kriminalisierung von Cannabis nun der Vergangenheit an.

    Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt, was keine Mehrheit fand. Das Votum führte zu Kritik in der rot-schwarz-grünen Koalition, die sich über das Cannabis-Gesetz uneins ist. In einem solchen Fall ist verabredet, dass sich das Land in der Länderkammer enthält.

    In Berlin sorgt das Cannabis-Gesetz bei der Justiz ebenfalls für Mehrarbeit. Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hatte im RBB von rund 6000 Verfahren gesprochen, bei denen geprüft werden müsse, ob die im Gesetz vorgesehene Amnestieregelung greift oder nicht.

    (dpa)

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