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Bundeswahlleiterin: Ruth Brand ruft zur Teilnahme an Wiederholungswahl auf

Bundeswahlleiterin

Ruth Brand ruft zur Teilnahme an Wiederholungswahl auf

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    Eine Woche vor der Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin hat Bundeswahlleiterin Ruth Brand zur regen Teilnahme aufgerufen. "Eine hohe Wahlbeteiligung ist bei jeder Wahl wichtig, damit eine Demokratie lebendig bleiben und auch funktionieren kann", sagte Brand der Deutschen Presse-Agentur. "Hierzu braucht es den Einsatz aller Wahlberechtigten." 

    Durch die Teilnahme an Wahlen bestimmten die Bürgerinnen und Bürger nicht nur über die Verteilung der politischen Macht. Sie legitimierten diese politische Macht auch. "Wer nicht wählt, verschenkt seine Chance, die Zukunft mitzubestimmen, und lässt andere entscheiden."

    Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die in der Hauptstadt von Pannen überschattete Bundestagswahl 2021 in 455 von 2256 Berliner Wahlbezirken, sowie den zugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt werden. Am 11. Februar sind rund 550 000 Berlinerinnen und Berliner zur Wahl aufgerufen - etwa ein Fünftel aller regulär Wahlberechtigten in der Hauptstadt. Eine Veränderung der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist nicht zu erwarten. Möglich sind aber kleinere Verschiebungen bei einzelnen Abgeordneten. 

    Gewählt wird in allen zwölf Berliner Bundestagswahlkreisen, allerdings in unterschiedlichem Maße. So sind in Pankow 85 Prozent der Urnenwahlbezirke betroffen und in Charlottenburg-Wilmersdorf 42 Prozent. Dagegen sind es in Berlin-Lichtenberg nur 2,9 Prozent, in Treptow-Köpenick 3,4 und in Marzahn-Hellersdorf 6 Prozent.  

    Bei der Wahl am 26. September 2021 gab es in Berlin rund 2,47 Millionen Wahlberechtigte. Die Wahlbeteiligung betrug seinerzeit 75,2 Prozent, wobei an dem Tag auch das Berliner Abgeordnetenhaus und die Bezirksparlamente neu gewählt wurden. Offen ist, ob die Beteiligung bei der Teilwiederholung am nächsten Sonntag eine ähnliche prozentuale Größenordnung erreicht oder - was manche befürchten - geringer ausfällt. 

    So mancher Bürger fragt sich: "Ist die Teilwiederholung überhaupt notwendig?" Brand verwies auf die zahlreichen Pannen bei der Wahl 2021 in Berlin. Dazu zählten lange Warteschlangen vor manchen Wahllokalen, die zeitweise Unterbrechung der Wahl wegen fehlender oder falscher Stimmzettel oder die Stimmabgabe noch weit nach 18.00 Uhr.  "Es ist möglich und sogar wahrscheinlich, dass diese Fehler dazu geführt haben, dass manche Wahlberechtigten nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben", so Brand. 

    "Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sich ohne diese Vorfälle eine andere Sitzverteilung des Deutschen Bundestages ergeben hätte." Mit der Wiederholung der Wahl in den Wahlbezirken, in denen mandatsrelevante Fehler aufgetreten seien, lasse sich ein fehlerfreies Wahlergebnis neu feststellen.

    (dpa)

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