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Bundestagswahl: Benachrichtigungen für Wahlwiederholung ab 2. Januar

Bundestagswahl

Benachrichtigungen für Wahlwiederholung ab 2. Januar

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    Der Berliner Landeswahlleiter Stefan Bröchler sitzt im Verhandlungssaal.
    Der Berliner Landeswahlleiter Stefan Bröchler sitzt im Verhandlungssaal. Foto: Bernd Weißbrod, dpa

    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin starten nun die konkreten Vorbereitungen für den Wahlgang am 11. Februar. Bereits ab 2. Januar werden die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten verschickt, wie Landeswahlleiter Stephan Bröchler der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Unterlagen enthalten Informationen zum Wahllokal und zur Möglichkeit einer Briefwahl.

    Bröchler geht davon aus, dass bei der teilweisen Wiederholungswahl rund 550.000 Berlinerinnen und Berliner abstimmen können. Das wäre etwas mehr als ein Fünftel der Zahl der Wahlberechtigten bei der von Pannen und Fehlern geprägten Wahl am 26. September 2021.

    Bröchler und seine Kollegen in den Berliner Bezirken sind schon seit geraumer Zeit damit beschäftigt, den neuerlichen Wahlgang vorzubereiten. Das Urteil der Verfassungsrichter vom Dienstag gibt ihnen nun Klarheit, etwa im Hinblick auf die erforderliche Zahl der Stimmzettel, Wahllokale und Wahlhelfer: Demnach muss die Bundestagswahl in 455 der 2256 Berliner Wahlbezirke sowie zugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt werden.

    Wie Bröchler erläuterte, beraten am Mittwoch in Berlin die zwölf Kreiswahlausschüsse und der Landeswahlausschuss über praktische Fragen. Eine betrifft die Stimmzettel. Prinzipiell ist es so, dass bei der teilweisen Wiederholungswahl dieselben Parteien und Kandidaten antreten wie 2021. Allerdings muss auf den Stimmzetteln etwa eine Namensänderung der früheren Partei NPD berücksichtigt werden, die nun Die Heimat heißt. Zudem ist mindestens ein Bewerber von 2021 inzwischen gestorben. Er wird vom Wahlzettel gestrichen.

    Nach bisherigen Rückmeldungen aus den Bezirken geht Bröchler davon aus, dass es bei der Rekrutierung freiwilliger Wahlhelfer keine Probleme gibt. Darüber wolle er am Donnerstag in einer Runde mit Vertretern der Bezirke sprechen. Angesichts der Zahl der nun in Rede stehenden Wahlbezirke ist davon auszugehen, dass um die 3000 oder etwas mehr Wahlhelferinnen und -helfer gebraucht werden. Zum Vergleich: Bei der kompletten Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen am 12. Februar dieses Jahres waren rund 42.000 Wahlhelfer im Einsatz.

    (dpa)

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