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Bundestag: Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar

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Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar

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    Wahlhelfer und Wahlhelferinnen zählen in einem Wahllokal Stimmzettel für die Bundestagswahl.
    Wahlhelfer und Wahlhelferinnen zählen in einem Wahllokal Stimmzettel für die Bundestagswahl. Foto: Sebastian Gollnow, dpa

    Die Bundestagswahl 2021 wird in den betroffenen Berliner Wahlbezirken am 11. Februar wiederholt. Das Datum für die Teilwiederholung nannte Landeswahlleiter Stephan Bröchler am Dienstag in Karlsruhe. Diesen Termin wollte Bröchler noch am selben Tag offiziell im Amtsblatt veröffentlichen.

    Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Menschen in gut einem Fünftel der 2256 Berliner Wahlbezirke nach zahlreichen Pannen am Wahltag erneut wählen können. Hintergrund war eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag beim Verfassungsgericht. (Az. 2 BvC 4/23) Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Machtverhältnisse durch die Teilwiederholung im

    Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter könnten nun die konkreten Planungen in Angriff genommen werden, sagte Bröchler. "Also bei uns beginnen sozusagen jetzt die Umsetzungsschritte für die Wiederholungswahl, für die erfolgreiche Wiederholungswahl - das ist unser Ziel." Das Urteil sei komplex, enthalte aber hilfreiche Hinweise. Aus den vielen Pannen der Wahl 2021 - die vor seiner Amtszeit gelegen habe -, habe er bereits Konsequenzen gezogen. Vieles sei verändert worden, betonte Bröchler.

    Der Wahltag am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet - dem Zeitpunkt, an dem die Stimmabgabe eigentlich vorbei sein sollte. Dann gibt es in der Regel erste Prognosen zum Ergebnis.

    Landeswahlleiter Bröchler hatte schon vor Wochen den 11. Februar 2024 als denkbaren Termin für die Wiederholungswahl genannt. Das ist der letzte Sonntag, bevor nach den Winterferien in Berlin die Schule wieder anfängt. Es gilt eine Frist von 60 Tagen nach dem Urteil, innerhalb derer neu gewählt werden muss.

    Wegen der Pannen am 26. September 2021 hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die damals gleichzeitig stattfindende Wahl zum Abgeordnetenhaus wegen "schwerer systemischer Mängel" und zahlreicher Wahlfehler für ungültig erklärt. Diese Wahl wurde am 12. Februar 2023 komplett wiederholt - mit dem Ergebnis, dass eine schwarz-rote Koalition das Dreierbündnis von SPD, Grünen und Linken ablöste, das seit 2016 regiert hatte.

    (dpa)

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