"Bei einer Wiederholung der Wahl mitten in der Legislaturperiode wird es für alle Parteien eine Herausforderung, die Wahlberechtigten zum Urnengang zu mobilisieren", erklärten die Landesvorsitzenden Nina Stahr und Philmon Ghirmai am Dienstag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. "Aber gerade in Zeiten der sich zuspitzenden Krisen und wachsender Zustimmung für Rechtspopulismus gilt es Haltung zu zeigen und wählen zu gehen."
Der FDP-Landesvorsitzende Christoph Meyer erklärte zu dem Urteil: "Es ist gut, dass jetzt Rechtsklarheit besteht, auch wenn die Wahlwiederholung 29 Monate nach der Bundestagswahl sicherlich zu Verzerrungen führen wird." Wichtig sei jetzt, dass alle politischen Akteure in Berlin für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung am voraussichtlichen Wahltermin im Februar werben.
Das Bundesverfassungsgericht entschied am Dienstag, dass die Bundestagswahl 2021 in Berlin wegen zahlreicher Pannen teilweise wiederholt werden muss. Das betrifft 455 der 2256 Wahlbezirke sowie die zugehörigen Briefwahlbezirke (Az. 2 BvC 4/23).
- Ankündigung des Gerichts
- Verhandlungsgliederung
- Beschluss des Bundestags
- Informationen des Bundestags zum Thema
- Mitteilung des Gerichts
(dpa)