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Bundesministerien: Bonn-Berlin-Gesetz: Eckpunkte für Zusatzvereinbarung stehen

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Bonn-Berlin-Gesetz: Eckpunkte für Zusatzvereinbarung stehen

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    Der UN-Campus, das ehemalige Abgeordneten Hochhaus in Bonn.
    Der UN-Campus, das ehemalige Abgeordneten Hochhaus in Bonn. Foto: Oliver Berg, dpa (Archivbild)

    Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie Bonn und die Landkreise Rhein-Sieg, Ahrweiler und Neuwied hätten gemeinsam entsprechende Eckpunkte erarbeitet. Der Inhalt solle Ende der Woche - unter anderem von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) - vorgestellt werden, wie die Stadt mitteilte.

    Das Berlin-Bonn-Gesetz sollte einst die Aufteilung der Bundesministerien zwischen den beiden Städten regeln und sah vor, dass "der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt". Zu beobachten war aber eine starke Sogwirkung nach

    Die Ampelregierung in Berlin - SPD, Grüne und FDP - hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag 2021 dann zum Bonn-Berlin-Gesetz bekannt und angekündigt, dass der Bund mit der Region Bonn sowie den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vertragliche Zusatzvereinbarungen abschließen werde.

    (dpa)

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