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Bundesgerichtshof: Raubüberfall auf Hausbesitzer: lange Haftstrafen

Bundesgerichtshof

Raubüberfall auf Hausbesitzer: lange Haftstrafen

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    Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.
    Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner, dpa (Symbolbild)

    Damit blieb deren Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom Mai 2022 im Wesentlichen ohne Erfolg, wie der BGH am Freitag mitteilte. Aus Sicht des in Leipzig ansässigen 5. Strafsenats muss jedoch überprüft werden, ob zwei der Männer in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden müssen. Auch sie hätten häufig Alkohol und Drogen konsumiert und zur Tatzeit unter dem Einfluss davon gestanden, hieß es. Eine andere Strafkammer am

    Im Fall des Hauptangeklagten hatte das Gericht bereits die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Der damals 32-Jährige war wegen Mordes schuldig gesprochen worden und erhielt elf Jahre Haft. Die 28 und 29 Jahre alten Mittäter wurden wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung jeweils zu sechs Jahren Haft verurteilt.

    Laut dem Urteil sind die drei Männer in der Nacht zum 23. März 2021 über die Terrassentür in ein Reihenhaus eingebrochen. Der Haupttäter hatte zuvor gehört, dass der Besitzer dort in einem Safe angeblich Goldbarren verwahre. Als das Trio im Haus auf den 57-Jährigen stieß, attackierte der Haupttäter das Opfer mit großer Brutalität und schlug ihm mit einer Luftdruckpistole immer wieder mit voller Wucht auf den Kopf. Der Hausbesitzer starb nach wenigen Minuten an seinen schweren Kopfverletzungen.

    (dpa)

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