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Berlin-Wahl: Laschet und Baerbock auf Plakaten im Berliner Wahlkampf

Berlin-Wahl

Laschet und Baerbock auf Plakaten im Berliner Wahlkampf

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    Zumindest kurzfristig war der frühere CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet auf einem großen Plakat im aktuellen Berliner Wahlkampf ums Abgeordnetenhaus zu sehen. Am Dienstagvormittag fiel das Passanten und Autofahrern im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf auf, wo das

    Das Plakat der CDU mit Laschets und dem Slogan "Entschlossen für Deutschland" habe dort nur kurz gehangen, sagte der Sprecher der Landes-

    Der Sprecher des Grünen-Landesverbands, Michael Schroeren, sagte, mit der Plakatwand, auf der nach wie vor das Baerbock-Plakat aus dem Bundestagswahlkampf zu sehen ist, habe seine Partei nichts zu tun. "Es ist nicht von uns und nicht in unserem Auftrag aufgestellt worden." Das sei sicher. Welches Plakat dort eigentlich gezeigt werden sollte, wisse er nicht.

    "Für die kostenlose Werbung freuen wir uns aber", sagte Schroeren. "Wir brauchen Baerbock nicht zu verstecken." Im Abgeordnetenhauswahlkampf sei Anfang Februar auch eine Veranstaltung mit ihr geplant. CDU-Sprecher Ginsburg sagte, er wisse nicht, ob der Dienstleister seiner Partei auch das Baerbock-Plakat aus Versehen aufgestellt habe.

    Am 26. September 2021 stimmten die Berlinerinnen und Berliner gleichzeitig für das Abgeordnetenhaus, die Bezirksparlamente und den Bundestag ab. Laschet war bei der Bundestagswahl Kanzlerkandidat der CDU, die in der Gunst der Wähler dann allerdings hinter der SPD landete, deren Kandidat Olaf Scholz Bundeskanzler wurde. In der von Scholz angeführten Ampel-Koalition mit Grünen und FDP hat Baerbock das Außenministerium übernommen.

    In Berlin wird am 12. Februar die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten wiederholt. Mitte November hatte das Landesverfassungsgericht die Wahl aus dem Vorjahr wegen zahlreicher Pannen und schwerer systemischer Mängel für ungültig erklärt.

    Nach einem Beschluss des Bundestags soll auch die Bundestagswahl in Berlin zumindest teilweise wiederholt werden. Der Termin steht noch nicht fest. Zuvor muss das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden.

    (dpa)

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