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Berlin: Weltkriegsgedenken: Gericht erlaubt ukrainische Flaggen

Berlin

Weltkriegsgedenken: Gericht erlaubt ukrainische Flaggen

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    Die Flagge der Ukraine weht im Wind.
    Die Flagge der Ukraine weht im Wind. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild, dpa (Archivbild)

    Zum Weltkriegsgedenken am 8. und 9. Mai dürfen nun doch ukrainische Flaggen rund um die drei Sowjetische Ehrenmale in Berlin gezeigt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht

    Ursprünglich hatte die Polizei ein Verbot russischer und ukrainischer Flaggen und Symbole rund um die Sowjetischen Ehrenmale in Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide für den 8. und 9. Mai erlassen. An den beiden Tagen jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa zum 78. Mal.

    Da Russland die Ukraine angegriffen hat und beide Länder derzeit Krieg führen, waren Konflikte zum Jahrestag befürchtet worden. Die Polizei begründete ihre Allgemeinverfügung damit, das "würdevolle Gedenken an die gefallenen Soldatinnen und Soldaten der damaligen Sowjetarmee" zu gewährleisten.

    Deshalb wollte die Polizei neben russischen und ukrainischen Flaggen auch Symbole und Bilder sowie das Abspielen von Marsch- und Militärliedern rund um die drei Ehrenmale verbieten. Darüber hinaus wollte sie untersagen, "Ausrufe zu tätigen, die aufgrund der aktuellen Situation geeignet sind, den Krieg in der Ukraine zu billigen, zu glorifizieren oder zu verherrlichen".

    Der ukrainische Verein Vitsche zog gegen das Verbot der ukrainischen Symbole mit einem Eilantrag vor das Verwaltungsgericht, wie er auf Twitter mitteilte. Anwalt Patrick Heinemann sagte dem "Tagesspiegel": "Das

    Das Gericht bewertete die Sache nicht abschließend, wie aus dem Gerichtsbeschluss hervorgeht. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Formal wurde nur eine "aufschiebende Wirkung des Widerspruchs" der pro-ukrainischen Kläger wiederhergestellt. Unterm Strich bedeutet das aber: Die ukrainische Symbole dürfen gezeigt werden.

    Die Berliner Polizei twitterte in der Nacht zu Samstag, das Gericht habe die Gefährdungsbewertung anders beurteilt und das Zeigen ukrainischer Flaggen und Fahnen sowie ukrainische Marsch- und Militärlieder an den benannten Örtlichkeiten erlaubt. "Wir werden gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einlegen."

    Eine Polizeisprecherin sagte am Samstagnachmittag, auch das Verbot russischer Symbole sei vor Gericht mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz angefochten worden. Eine Entscheidung war zunächst nicht bekannt. Vom Verwaltungsgericht gab es dazu zunächst keine Informationen.

    Ein Fahnenverbot hatte es bereits im Vorjahr gegeben. Es sorgte damals für viel Kritik von ukrainischer Seite, unter anderem vom damaligen ukrainischen Botschafter in Deutschland, Andrij Melnyk. Mit den Auflagen wollte der Senat laut eigener Aussage verhindern, dass das Weltkriegsgedenken von möglichen Konflikten im Zusammenhang mit dem aktuellen Krieg in der Ukraine überschattet wird.

    (dpa)

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