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Bergbau: Grüne wollen Schlichtungsstelle für Bergschäden erneuern

Bergbau

Grüne wollen Schlichtungsstelle für Bergschäden erneuern

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    Matthias Bärmann, Braunkohlenbeauftragter der Evangelischen Kirchengemeinde Region Guben, spricht zu Teilnehmern einer Informationsveranstaltung.
    Matthias Bärmann, Braunkohlenbeauftragter der Evangelischen Kirchengemeinde Region Guben, spricht zu Teilnehmern einer Informationsveranstaltung. Foto: Frank Hammerschmidt, dpa

    "Wir hätten niemals eine Zustimmung zur Schließung gegeben", sagte die Vorsitzende der Grünen Spree-Neiße, Heide Schinowsky, am Sonntag. "Wir wollen eine Reform statt der Abschaffung."

    Die Schlichtungsstelle für den Braunkohlebergbau hatte im Juli 2019 die Arbeit aufgenommen und sollte für drei Jahre bestehen. Sie war bei der IHK Cottbus angesiedelt. Ihre Aufgabe war es, einzelne Streitfälle etwa von Hausbesitzern und kleinen Unternehmen mit der Lausitz Energie Bergbau (LEAG) und der

    Nach Angaben des Braunkohlenbeauftragten der Evangelischen Kirchengemeinde Region Guben, Matthias Bärmann, schloss die Schlichtungsstelle Ende 2022, nachdem die Laufzeit schon im Juli abgelaufen war. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus habe mitgeteilt, dass sich das Land entschieden habe, die Stelle nicht fortzusetzen. Bärmann war Beisitzer der Schiedsstelle.

    In dem Dorf Tauer bei Peitz lud die Evangelische Kirche am Sonntag zu einem Rundgang ein, um Bergschäden zu begutachten. Viele Wohnhäuser und der Feuerwehrturm seien betroffen, sagte Gemeindekirchenratsmitglied Christian Stecklina. Nach bisheriger Gesetzeslage sind die letzten Stilllegungen von Kraftwerksblöcken in der Lausitz 2038 geplant.

    Der Umweltverband Grüne Liga Brandenburg rechnet weiter mit Rissen in Häusern oder anderen Bergschäden. Es werde noch Jahrzehnte dauern, bis das Grundwasser wieder den Zustand von vor dem Bergbau erreiche, sagte Braunkohleexperte René Schuster.

    Schinowsky wies darauf hin, dass eine Reform des Bundesberggesetzes in Vorbereitung ist. Darin solle zum Beispiel geregelt werden, dass die Beweislast für Bergbauschäden nicht mehr bei den Betroffenen liege, sondern bei den Bergbaubetreibern.

    (dpa)

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