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Banken: Ministerin: Sparkassen sind auch Wirtschaftsunternehmen

Banken

Ministerin: Sparkassen sind auch Wirtschaftsunternehmen

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    Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange.
    Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange. Foto: Soeren Stache, dpa (Archivbild)

    Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange (SPD) sieht die Sparkassen mit Blick auf die Pläne zur Schließung von Filialen auf dem Land in einer Doppelrolle. "Ja, die

    Die Ministerin lehnt schnelle schärfere Vorgaben für Sparkassen als Reaktion auf die Schließungspläne ab. "Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Novelle des Sparkassengesetzes weder dringend noch sinnvoll", sagte Lange. "Ein ordentliches Gesetz braucht Zeit."

    Der Landtag stimmte mit Mehrheit gegen einen Antrag der Freien Wähler, unter anderem die Versorgung mit Bankdienstleistungen und Bargeld flächendeckend sicherzustellen und mehr Einfluss des Verwaltungsrates auf Vorstände. Freie Wähler und Linke stimmten dafür, die rot-schwarz-grüne Koalition und die AfD dagegen.

    "Die Sparkassen Brandenburgs haben sich zu einer Sparkassen-rot lackierten Geschäftsbank entwickelt", kritisierte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion BVB/Freie Wähler, Christine Wernicke. "Unsere Aufgabe ist es, dem entgegenzuwirken." AfD-Abgeordnete Andreas Galau schlug den Sparkassenbus als mobile Filiale vor. Wernicke sagte: "Die Sparkassen werden geschlossen, ohne dass ein mobiles Angebot da ist."

    Nach bisherigen Plänen will die Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) 31 von 141 Geschäftsstellen zusammenlegen und in den meisten Fällen Geldautomaten und Selbstbedienungsangebote weiter anbieten, 10 Standorte sollen komplett wegfallen. Die Sparkasse Uckermark will nach bisherigen Plänen fünf Filialen schließen. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte an die Sparkassen appelliert, die Schließungspläne zu überdenken. Die Kreise oder kreisfreien Städte sind die Träger der Sparkassen.

    Der Präsident des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, Ludger Weskamp, hatte die Schließung von Filialen auf dem Land als notwendig verteidigt, weil die wirtschaftlichen Bedingungen schwieriger geworden seien.

    Im Brandenburgischen Sparkassengesetz sind die besonderen Aufgaben festgeschrieben: "Die Sparkassen sind Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Sie stärken den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringen ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse."

    (dpa)

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