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Abgeordnetenhaus: Haushaltsexperte: Brauchen Kredite für ein Sondervermögen

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Haushaltsexperte: Brauchen Kredite für ein Sondervermögen

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    Christian Goiny spricht bei einer Plenarsitzung im Berliner Abgeordnetenhaus.
    Christian Goiny spricht bei einer Plenarsitzung im Berliner Abgeordnetenhaus. Foto: Jörg Carstensen, dpa

    "Wir wollen natürlich eine solide Haushaltspolitik, die nicht aus dem Ruder läuft", sagte er der Tageszeitung "taz" (Montag). "Auf der anderen Seite sehen wir auch diesen Investitionsbedarf, und das ist eben eine Herausforderung, die wir mit den normalen Haushaltsmitteln nicht bewältigen können. Deshalb brauchen wir trotz Schuldenbremse die Kredite für ein Sondervermögen."

    Der Landesrechnungshof hatte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt argumentiert, eine Notsituation müsse für das jeweilige Haushaltsjahr begründet und ein Verursachungszusammenhang zwischen der Notlage und jeweils geplanten Maßnahmen dargelegt werden. Das Berliner Sondervermögen in Höhe von fünf Milliarden Euro für mehrere Haushaltsjahre erfülle diese Vorgaben nicht.

    "Wir haben das ja anders gemacht als die Bundesebene. Dort sind ja quasi noch vorhandene Rücklagen einfach umetikettiert worden, von Corona auf Klimaschutz", sagte Goiny. "Und das Sondervermögen ist ja auch nicht Teil des Haushaltsplans und wird auch nicht allein mit der Klimakrise begründet, sondern auch mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine und seinen Folgen wie Inflation und Energiepreissteigung und deren Auswirkungen auf soziale Gerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt."

    Dennoch hält er die Entscheidung für richtig, in einem Gutachten klären zu lassen, inwieweit das Karlsruher Urteil auch die Berliner Pläne betrifft. "Wir müssen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch im Hinblick auf das Berliner Gesetz genau analysieren", sagte Goiny, der als Chefhaushälter der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus gilt. "Wir halten an unserem Ziel fest, wollen aber natürlich ein Gesetz, das einer gerichtlichen Überprüfung standhält."

    Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte November den zweiten Nachtragshaushalt 2021 wegen Verstoßes gegen Ausnahmen bei der Schuldenbremse für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Mit der Etatänderung wollte die Bundesregierung Kredite in den Klimaschutz investieren, die ursprünglich für Corona-Maßnahmen gedacht waren. Das Urteil hat auf Bundesebene ein Milliardenloch in den Haushalt gerissen.

    (dpa)

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