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Nach Klimaprotest: Leag und Kohlegegner streiten über Unterlassungserklärung

Nach Klimaprotest

Leag und Kohlegegner streiten über Unterlassungserklärung

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    Klimaaktivisten protestieren vor der Gerichtsverhandlung in Cottbus.
    Klimaaktivisten protestieren vor der Gerichtsverhandlung in Cottbus. Foto: Michael Bahlo, dpa

    Cottbus (dpa/bb) - Ein Streit am Landgericht

    Vor Beginn des Zivilprozesses in Cottbus demonstrierten einige Umweltaktivisten vor dem Gerichtsgebäude. Sie kritisierten, mit der Klage solle ziviler Protest kriminalisiert werden, sie diene der Abschreckung.

    Das Energieunternehmen Leag reichte eine Unterlassungsklage gegen die Kohlegegner ein, um nach eigenen Angaben seine Kraftwerks- und Tagebaugelände zu schützen. Die beiden Umweltaktivisten waren am 4. Februar 2019 in der Lausitz auf Braunkohlebagger geklettert und hielten diese besetzt. 

    Kern des Streits ist ein Unterlassungsanspruch der Leag, der sich sowohl auf das Gelände des Tagebaus und als auch auf das Kraftwerk bezieht. "Die Unterlassungsklage bezieht sich auf das unbefugte Betreten unserer Tagebau- und Kraftwerksgelände sowie auf die Störung des Betriebs unserer Anlagen", so die Leag. "Mit der Unterlassungserklärung verpflichten sich die Betroffenen, im Falle einer Zuwiderhandlung eine festgesetzte Vertragsstrafe zu zahlen."

    Wurde nur der Bergbau oder auch der Kraftwerks-Betrieb gestört?

    Die Umweltgruppierung Ende Gelände teilte mit, die Beklagten hätten die Unterlassungserklärung für die Bergbau AG bereits unterschrieben, lehnten jedoch eine Unterzeichnung für die Kraftwerke AG ab, da sie von der Aktion nicht beeinflusst worden sei. Ein Gerichtssprecher teilte mit, über diesen "vorbeugenden Unterlassungsanspruch", der sich auf den Kraftwerksbetrieb bezieht, sei kontrovers diskutiert worden. 

    Klimaaktivsten und Bergbaubetreiber Leag streiten nach Protestaktion vor Gericht über Unterlassungserklärung.
    Klimaaktivsten und Bergbaubetreiber Leag streiten nach Protestaktion vor Gericht über Unterlassungserklärung. Foto: Michael Bahlo/dpa

    "Die Unterlassungsklage der Lausitz Energie Kraftwerke AG dient der Abschreckung und soll präventiv demokratisches Engagement unterbinden", sagte der Anwalt der Klimaaktivisten, Thorsten Deppner. Die Leag habe keine ausreichende Begründung für einen gestörten Betriebsablauf der Kraftwerke geliefert. 

    Bei einem Verstoß gegen eine Unterlassungsverpflichtung kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängt werden. 

    Der Verfassungsschutz stuft die Klimaschutz-Bewegung Ende Gelände als linksextremistischen Verdachtsfall ein. Damit kann der Inlandsgeheimdienst zur Beurteilung der Aktivitäten nun auch nachrichtendienstliche Mittel nutzen, wie etwa Observation oder Informanten. Im

    (dpa)

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