Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. dpa unplatziert / New Articles
  3. Pläne für "Schützenlisl"-Zelt auf dem Oktoberfest scheitern

25.02.2022

Pläne für "Schützenlisl"-Zelt auf dem Oktoberfest scheitern

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.
Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Nach mehreren erfolglosen Bewerbungen für ein "Schützenlisl"-Zelt auf dem Oktoberfest hat ein Münchner Gastronom die Rechte an dem Namen verloren.

Das Landgericht München I erklärte seine 2015 angemeldeten Marken am Freitag für verfallen. Der Wirt habe es versäumt, die Zeichen innerhalb von fünf Jahren zu benutzen, urteilte die auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer in München. Das Gericht gab der Klage der Münchner Kindl Brauerei aus Traunstein statt. Sie will das berühmte Bildnis des auf einem Fass tanzenden Biermadls für ihr Bier verwenden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Wirt betreibt dem Gericht zufolge in München bereits das Alte Hackerhaus und ein kleines Oktoberfestzelt. Für ein geplantes größeres "Schützenlisl"-Zelt auf der nostalgischen "Oidn Wiesn" habe er 2015 entsprechende Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen. Ab 2016 habe er sich wiederholt um die Zulassung des Zeltes beworben, jedoch ohne Erfolg. Spätestens im Juli 2021 habe er dann den Biergarten am Hackerhaus mit der "Schützenlisl" gekennzeichnet. Das Gericht sah darin aber keine Benutzung der Marken, er habe damit lediglich deren Verfall verhindern wollen.

Die berühmte Frauenfigur, die mittlerweile meist "Schützenliesl" mit "ie" geschrieben wird, wurde um 1880 von dem Maler Friedrich August von Kaulbach gemalt. Das Original-Bild gehört der Königlich Privilegierten Hauptschützengesellschaft München, die auch Anspruch auf das Bild erhebt, wenn auch nicht vor Gericht.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.